Dass eine Bankkauffrau bei einem Bankraub lediglich mit einer ungeladenen Schreckschusspistole bedroht wurde, stehe der Anerkennung einer Schädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz nicht entgegen, so das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

Im Rahmen der laufenden Leistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") können die Kosten für die Anschaffung eines Gasofens als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein, wenn dieser die Wohnung erst bewohnbar macht und das zuständige Jobcenter den Umzug in diese Wohnung genehmigt hat.

Nach Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe hat ein Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, keinen Anspruch auf die zusätzliche Übernahme der Kosten für die Todesanzeige und eine Kondolenzmappe für seine verstorbene Ehefrau.

Die Gemeinden argumentieren vielfach, dass die Problematik der fehlenden Kinderkrippenplätze dadurch gelöst wird, dass man die Schaffung von Tagespflegestellen für Kleinkinder bei Müttern, die die Pflege übernehmen, unterstützen wird und damit das Problem löst...

Die Anforderungen an den wichtigen Grund, die z.b. eine Arbeitsaufgabe begründen, sind im Bereich des SGB II geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung. Eine Frau kündigte wegen Mobbings und sollte Hartz-IV-Leistungen zurückerstatten.

Mit einem Urteil hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass eine gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Arbeitslosengeld II - Anspruch anzurechnen ist. Bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich um eine zweckbestimmte Einnahme, so das Gericht.

Wer als Kind nicht richtig lesen und schreiben lernt, dem ist später als Erwachsener auch der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt. Deshalb ist es Sache des Jobcenters, einem hilfsbedürftigen Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche eine entsprechende Therapie zu bezahlen.

Ob eine Kostensenkungsaufforderung wiederholt werden muss, wenn der Bezug von Leistungen wegen fehlender Hilfebedürftigkeit für mehr als sechs Monate unterbrochen war, ist nach erneuter Antragstellung anhand aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen.

Nicht jedes - hier in hohem Maße gegebene - verwerfliche Verhalten, das zu einer Leistungserbringung nach dem SGB II führt, hat eine Ersatzpflicht zur Folge, so das Urteil. Erfasst wird nur ein "sozialwidriges Verhalten" mit spezifischem Bezug zur Leistungserbringung.  

Nur eine Woche dauerte die Ehe, dann verstarb der Mann an Krebs. Die Rentenversicherung sieht bei so kurzer Dauer meist wirtschaftliche Gründe und verweigert die Witwenrente. Wahre Liebe sei aber für die Eheschließung zur Überzeugung des Gerichts maßgebend gewesen.