Ein Vermieter hat das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dieser ist aber gar nicht in die Wohnung eingezogen. Fallen die Gründe für den Eigenbedarf später weg, obliegt dem Vermieter die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich des nachträglichen Wegfalls.

Die Klausel in einem Mietvertrag, wonach die Haltung einer Katze oder eines Hundes in einer Mietwohnung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt werde, ist als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu bewerten und deshalb unwirksam.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen gebietet es das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird. Mitgebrachte Personen müssen dem Anlass der Besichtigung gerecht werden.

Das AG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Vermieter nach Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren der Wohnung hat. 

Beauftragt ein Vermieter notwendige Instandsetzungsarbeiten, müssen die Mieter die Handwerker nach Voranmeldung in die Wohnung lassen und ihnen Aufmaß- und Vorbereitungsarbeiten gestatten. Ein hohes Alter der Mieter ändert daran nichts.

Die permanente Überwachung durch eine Kamera im Hausflur des gemeinschaftlichen Bereichs einer Wohngemeinschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung (AG München, Urteil vom 28.05.2019 - 432 C 2881/19).

Ein Ehepaar aus München trägt vor, dass die Kinder aus der Mietwohnung über ihnen ständig herumrennen und herumtrampeln würden. Auch das Türschlagen sei deutlich hörbar und stelle eine erhebliche Belästigung dar. Das Ehepaar klagt auf Unterlassung.

Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen.

Der Mieter macht Mietminderungen wegen Mängeln geltend, lässt aber die Handwerker nicht in die Wohnung. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen VIII ZR 12/18.

Ein Vermieter möchte persönlich Zutritt zu einem Reihenhaus um dort Rauchmelder einzubauen. Die Mieter lehnen ab und sind der Meinung, die Montage von Rauchmeldern müsse der Vermieter auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen.