Ein Schwerstbehinderter muss sich nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht auf die "Tagesbetreuung für Senioren" verweisen lassen, sondern darf im personalintensiven Betreuungsbereich bleiben, so das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn.

Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, obwohl die Diagnose Krebs heute längst kein Todesurteil mehr ist. Wenn aber die Ärzte mit chirurgischen, strahlen- und chemotherapeutischen Mitteln das Tumorwachstum nicht stoppen können, was muss dann die Krankenkasse noch übernehmen?

Mit Urteil hat das SG Mainz entschieden, dass die Agentur für Arbeit auch die Nebenkosten bei Eigentumswohnungen berücksichtigen muss. Der Wortlaut des Gesetzes spreche von "Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten". Das bedeute nicht, dass nur Nebenkosten einer Mietwohnung gemeint wären.

Ist eine stationäre Fettabsaugung medizinisch notwendig, kann sich die Krankenkasse nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in Richtlinien empfohlen hat. Mit Urteil entschied das Hessische LSG, dass die Krankenkasse die Kosten zu übernehmen hat.

Ohne Erfolg klagte ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, auf die Erteilung des Merkzeichens "aG". Ein Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.

Bei einer besonderen beruflichen Gefährdung, kann eine Impfung durchaus einen Arbeitsunfall begründen, so das Urteil des SG Mainz. Im Fall einer Kinderkrankenschwester hat das Gericht einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit  und der Impfung angenommen.

Nach Urteil des LSG Rheinland-Pfalz ist die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Was ist eigentlich, wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt, obwohl der Hartz-IV-Empfänger bereits aus der Wohnung ausgezogen ist? Von wem erhält das Jobcenter die Zahlung zurück? Nicht vom Vermieter, so das Urteil des Bayer. LSG.

Mit Urteil entschied das SG Mainz, dass es einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") zur Aufnahme einer Tätigkeit zumutbar sein kann, einen nächtlichen Weg von der Arbeitsstelle nach Hause durch ein Industriegebiet zurückzulegen.

Das Jobcenter kann Hartz IV nicht mit dem Argument verweigern, eine Studentin müsse ihr Kind nach dem 1. Geburtstag in der Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen. Ein "Arbeitshinweis" des Jobcenters Dresden, auf dem die Ablehnung der Leistungen beruhte, sei verfassungswidrig.