Inzwischen haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem sogenannten "Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung" (PNG) zugestimmt, das in Kürze in Kraft treten wird. Eine Information zum Thema.

Eine islamische Familie, die ihre bisherige Wohnung durch Zwangsräumung verlor, begehrte aus religiösen Gründen statt der angebotenen Räume in einer Gemeinschaftsunterkunft eine abgeschlossene Wohnung. Dieses Begehren wurde abgelehnt.

Nach einer 18-monatigen Haft besaß ein Hartz-IV-Empfänger kaum mehr Kleidung. Das SG Chemnitz entschied nun, dass das Jobcenter im Rahmen der Erstausstattung 175,00 EUR für die Anschaffung der nötigsten Kleidungsstücke zahlen muss.

Zuerst bekam ein Rentner 2300,- EUR Rente, nach Korrektur des Rentenbescheids waren es nur noch 1300,- EUR. Seine Frau verringerte bereits ihre Arbeitszeit. Der Rentner begehrte die 2300,- Rente. Das Gericht sah jedoch keine besondere Schutzwürdigkeit.

Arbeitslosengeld kann nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Nach dem Urteil des LSG Hessen steht die Einschreibung an einer Universität der Verfügbarkeit nicht entgegen.

Weil der Kläger nicht zur Bestattung "Verpflichteter" im Sinne des SGB XII war, gab es keine Übernahme der Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe. Zur Bestattung verpflichtet sei nicht schon derjenige, der allein aus sittlicher oder moralischer Verpflichtung Kostenverpflichtungen eingehe.

Die Laktoseintoleranz des Klägers begründet keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf. Er könne aus zahlreichen laktosefreien Grundnahrungsmitteln durch die eigene Zubereitung der Speisen eine vollwertige Ernährung sicherstellen.

Hat eine Person, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden soll, Anspruch auf betreutes Wohnen, kann sich der Sozialhilfeträger nicht darauf berufen, dass er nur nachrangig zuständig sei.

Wer wiederholt Pflichten zum Nachweis von Eigenbemühungen zur Erlangung von Arbeit verletzt und eine Vollzeitbeschäftigung ausschlägt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss mit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 % im Grundsicherungsbezug rechnen.

Ein luxemburgischer Staatsangehöriger, der sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, kann zumindest nach vorläufiger Würdigung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beanspruchen, auch wenn § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II dies eigentlich ausschließt.