Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass es zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) ausreicht, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den Eilantrag einer Hundehalterin gegen die Einstufung ihrer Hunde (Deutsche Doggen) als gefährliche Hunde im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde abgelehnt.

Der 54-jährige Kläger hatte geltend gemacht, er habe sich eine Schwermetallvergiftung durch seine Tätigkeit auf Schießständen der Berliner Polizei zugezogen. Der Schießstand sei unzureichend belüftet gewesen. Er verlangt die Anerkennung einer Schwermetallvergiftung als Berufskrankheit.

Das Kennzeichen "HH 1933" sei aufgrund der offensichtlichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Nationalsozialismus sittenwidrig. Für einen durchschnittlichen Bürger sei offenkundig, dass es sich um die Abkürzung des Hitlergrußes sowie das Jahr der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten handele.

Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer - selbst in geringer Menge - führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt.

Im vorliegenden Fall hat sich ein Grundstückseigentümer gegen die Erhöhung der Grundsteuer für sein Grundstück gewandt. Er sieht die Anhebung als willkürlich und sieht eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz, da sich die Hebesätze in Nachbargemeinden erheblich unterscheiden.

Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Zwei Polizeibeamte aus Brandenburg, die auch in geschlossenen Einheiten verwendet werden, hatten erfolglos beantragt, von der Verpflichtung zum Tragen des Namensschilds und des Kennzeichens befreit zu werden. Ohne Erfolg, die gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß.

Nach Auffassung des Landgerichts Koblenz kann ein Nachbar die Beseitigung einer Kameraattrappe nach § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB verlangen. Auch bei einer Kameraattrappe könne bei einem Betroffenen ein "Überwachungsdruck" entstehen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Köln durfte die Tierschutzbehörde der Stadt Bonn die beiden in einer Einzimmerwohnung freilaufend gehaltenen Leguane Aaron und Sarah fortnehmen. Die Anforderungen an einer artgerechten Haltung waren nicht gegeben.