Urteil zum Thema Mehrbedarf für Alleinerziehende und Wortlaut des § 21 Abs 3 SGB 2. Nur eine regelmäßige und erhebliche Unterstützung bei der Pflege und Erziehung der Kinder durch weitere Personen kann dem Anspruch auf Mehrbedarf entgegenstehen.

Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Altersgrenze gilt ausnahmslos auch für behinderte Menschen, so das Urteil des LSG Hessen.

Es ging um 15 Cent "Hartz IV", gegen das sich das Jobcenter wehrte und gegen ein Urteil des SG Nordhausen Berufung einlegte. Diese wurde jedoch zurückgewiesen und das LSG hat dem Jobcenter Missbräuchlichkeitskosten in Höhe von 600,- EUR auferlegt.

Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12 Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist.

Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, so das Urteil des SG Berlin.

Der Zeitaufwand eines gerichtlichen Sachverständigen für Literaturstudium, das lediglich auf den Erwerb des vom Sachverständigen zu erwartenden Kenntnistandes gerichtet sei, sei grundsätzlich nicht entschädigungsfähig.

Auch wenn ein Hartz-IV-Empfänger mehrfach der Behörde mitteilt, dass er keinen Leistungsanspruch mehr habe und trotzdem weiterhin Leistungen erhält, hat er keinen Anspruch darauf das Geld zu behalten, wenn die Behörde das Geld zurück fordert, so das Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.

Erhebliche Schmerzen beim Treppensteigen können ausreichend sein, um einen Umzug zu rechtfertigen. Auch ein Nichthilfebedürftiger würde umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre, so das Sozialgericht Gießen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen seien auch solche Personen unfallversichert, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Der drohende Erstickungstod der Kuh stelle einen solchen Unglücksfall dar, so das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt.

Ein wenige Stunden dauerndes privates Treffen während einer mehrtägigen Geschäftsreise führt nicht dazu, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung endgültig verloren geht. so das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.