Besonders in Ehescheidungsverfahren spielen die anfallenden Kosten für die beteiligten Parteien eine gewichtige Rolle. Die Reduzierung des Streit- bzw. Verfahrenswertes kann zur Erleichterung beitragen. Nachfolgend werden zwei Beschlüsse beleuchtet, die deutlich machen, wie die Gerichtsbarkeit ihr Ermessen ausübt.

Das Amtsgericht München hat den Antrag der getrennt lebenden Ehefrau auf Zuweisung von Hausrat in Form von mindestens eines oder beider Hunde zurückgewiesen. Maßgebend komme es darauf an, wer die Hauptbezugsperson zum Tier sei.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.

Seit der Trennung nutzte der Ehemann das Familienfahrzeug allein. Die Ehefrau nimmt den Ehemann auf Zahlung von Nutzungsentschädigung in Anspruch und begehrte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart über die Zuweisung eines Hundes nach der Scheidung der Hundehalter zu entscheiden. Nach Scheitern einer vereinbarten Umgangsvereinbarung verlangt die Ehefrau die Herausgabe des Hundes.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auf die rechtliche Abstammung eines in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen Kindes deutsches Recht anzuwenden ist. Danach ist als Mutter des Kindes die Leihmutter einzutragen, weil nach § 1591 BGB Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat.

Das Jugendamt befürchtet eine erhebliche Schädigung des Kindes insbesondere im sozialen und späteren beruflichen Leben, da es hochgradig schwerhörig ist. Ein Cochlea-Implantat soll Abhilfe leisten. Die Kindeseltern sind dagegen, zu hoch sei die Gefahr möglicher Hirn- und Nervenschädigungen. Darüber hat nun das Amtsgericht Goslar entschieden.

Die Beteiligten sind Eheleute, die um die Mietkosten für die vormals gemeinsam genutzte Wohnung streiten. Die Ehefrau hatte sich getrennt und ist aus der Wohnung ausgezogen. Der Ehemann ist der Ansicht, die Ehefrau schulde die hälftige Beteiligung. Wie und wann man sich beteiligen muss, hat das OLG Köln zusammengefasst.

Viele Eheleute verfassen ein gemeinschaftliches Testament, mit dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Kommt es später zu einem Scheidungsverfahren, stellt sich aber die Frage, ob das Testament weiter wirksam bleibt oder seine Wirksamkeit verliert. Darüber hat nun das OLG Oldenburg entschieden.

Im Rahmen von Trennung und Scheidung müssen sich die Ehepartner darüber einigen, wer welche Hausratsgegenstände bekommt. Aber was ist mit einem Haustier? Über einen solchen Fall hatte der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu entscheiden.