Nach Urteil des SG Stuttgart kann das Erleben eines Blitzeinschlags während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes in einer Entfernung von ca. 150 Metern mit der Folge eines Schocks und einer posttraumatischen Belastungsstörung einen Arbeitsunfall darstellen.

Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, so das Urteil des SG Dortmund.

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, steht auch beim Geldabheben am Bankautomat unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat durch Urteil das Bayer. LSG entschieden. Mit dem abgehobenen Geld vom Konto des Pflegebedürftigen sollte für dessen Versorgung eingekauft werden.

Bei einem an Multipler Sklerose erkrankten Lehrer ist ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden. Der angestellte Lehrer möchte Beamter auf Lebenszeit werden und begehrt deshalb die Gleichstellung. Nach Urteil steht das Angestelltenverhältnis dem nicht entgegen.

Ein Sozialhilfeträger muss weder zusätzliche Beerdigungskosten für ein mehr als 1.000 Euro teureres Wahl- statt Reihengrab noch für einen "Leichenschmaus" übernehmen!

Das Sächsische Landessozialgericht hat mit Urteil entschieden, dass auch schwerbehinderte Menschen weder aus der UN-Behindertenrechtskonvention noch nach deutschem Sozialhilferecht die Finanzierung eines Pkw unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen beanspruchen können.

Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Rahmen eines Eilantrages mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") mindern darf, wenn der Leistungsbezieher die Kündigung für einen Minijob erhält.

Wer allein zum Zwecke der Begehung von Straftaten und der dafür erforderlichen Vorbereitungshandlungen in das Bundesgebiet eingereist und in Hotels wohnt, erhält nach einer Festnahme kein Taschengeld aus Sozialhilfemitteln während der Untersuchungshaft.

Das SG Düsseldorf hat der Klage eines in Köln lebenden Klägers auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz stattgegeben. Ausschlaggebend war eine vom Gericht angenommene Beweislastumkehr zugunsten des Klägers wegen unzureichender polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Wer einen Taschendieb verfolgt, um diesen festzunehmen und sich dabei verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, so das Urteil des SG Berlin. Kein versicherter "Arbeitsunfall" liegt allerdings vor, wenn es um die Wiedererlangung des Diebesguts geht.