Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass nicht ohne Weiteres Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, wenn die Höhe der neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Streit stehen.

Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung könne bei einem Laktoseintoleranten, der sich mit Fleisch und Fisch ernähre zutreffen, jedoch nicht für einen sich vegetarisch Ernährenden mit Laktoseintoleranz, so das Urteil des Landessozialgerichts RP.

Eine Frau erlitt von frühester Kindheit körperliche Misshandlungen im Elternhaus und beantragte Gewaltopferentschädigung. Sie sei kein Opfer von Angriffen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes geworden. Die Glaubhaftmachung des schädigenden Vorganges könne aber ausreichen, so das Urteil des BSG.

Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus (Home Office) stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. In diesem Fall sei der Überfall auf private Gründe zurückzuführen.

Bei der erstmaligen Beschaffung eines "Jugendbettes", nachdem das Kind dem "Kinderbett" entwachsen ist, handelt es sich um eine Erstausstattung für die Wohnung im Sinne von § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II, die auch dem Grunde nach angemessen ist, so das Urteil des BSG.

Der Sturz eines Unternehmers beim Holen der Geschäftspost im Treppenhaus eines als privat und geschäftlich genutzten Gebäudes ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, so das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn.

Empfänger von Hartz IV-Leistungen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen einen Integrationssprachkurs besuchen, so das Urteil des SG Wiesbaden. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Kürzungen der Regelleistungen rechnen.

Sozialhilfeempfänger erhalten für den Besuch des Grabes ihrer Eltern keine zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Altenhilfe. Fahrtkosten für den Besuch des Elterngrabs seien kein altersbedingter Bedarf, so das Urteil des LSG Hessen.

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat im Fall einer Klägerin, die auch im Gesicht unter übermäßigem Haarwuchs leidet, durch Urteil entschieden, dass diese keinen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Laserepilationsbehandlung hat.

Ein Wachmann befand sich auf Streifengang auf dem Gelände eines Unternehmens, als dieser von einer Frau angegriffen wurde. Der Angriff erfolgte aus Vergeltung für einen (vermeintlich) früheren privaten Vorfall. Das Gericht sah darin keinen Arbeitsunfall.