Ein Sozialhilfeträger muss weder zusätzliche Beerdigungskosten für ein mehr als 1.000 Euro teureres Wahl- statt Reihengrab noch für einen "Leichenschmaus" übernehmen!

Das Sächsische Landessozialgericht hat mit Urteil entschieden, dass auch schwerbehinderte Menschen weder aus der UN-Behindertenrechtskonvention noch nach deutschem Sozialhilferecht die Finanzierung eines Pkw unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen beanspruchen können.

Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Rahmen eines Eilantrages mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") mindern darf, wenn der Leistungsbezieher die Kündigung für einen Minijob erhält.

Wer allein zum Zwecke der Begehung von Straftaten und der dafür erforderlichen Vorbereitungshandlungen in das Bundesgebiet eingereist und in Hotels wohnt, erhält nach einer Festnahme kein Taschengeld aus Sozialhilfemitteln während der Untersuchungshaft.

Das SG Düsseldorf hat der Klage eines in Köln lebenden Klägers auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz stattgegeben. Ausschlaggebend war eine vom Gericht angenommene Beweislastumkehr zugunsten des Klägers wegen unzureichender polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Wer einen Taschendieb verfolgt, um diesen festzunehmen und sich dabei verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, so das Urteil des SG Berlin. Kein versicherter "Arbeitsunfall" liegt allerdings vor, wenn es um die Wiedererlangung des Diebesguts geht.

Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass nicht ohne Weiteres Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, wenn die Höhe der neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Streit stehen.

Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung könne bei einem Laktoseintoleranten, der sich mit Fleisch und Fisch ernähre zutreffen, jedoch nicht für einen sich vegetarisch Ernährenden mit Laktoseintoleranz, so das Urteil des Landessozialgerichts RP.

Eine Frau erlitt von frühester Kindheit körperliche Misshandlungen im Elternhaus und beantragte Gewaltopferentschädigung. Sie sei kein Opfer von Angriffen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes geworden. Die Glaubhaftmachung des schädigenden Vorganges könne aber ausreichen, so das Urteil des BSG.

Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus (Home Office) stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. In diesem Fall sei der Überfall auf private Gründe zurückzuführen.