Das LSG in Stuttgart hat durch Urteil (L 11 R 3323/12) die Tätigkeit einer 59-jährigen Mitarbeiterin einer Erotik-Hotline als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung qualifiziert. Der Betreiber der Hotline, der die Frau als "freie Mitarbeiterin" beschäftigt hatte, unterlag auch in zweiter Instanz.

Nach Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 7 AS 2392/13 B ER) , muss das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger eine 3-wöchige Reise nach Indonesien finanzieren, damit dieser sein Umgangsrecht mit seinem minderjährigem Sohn wahrnehmen kann.

Nach Beschluss des SG Dresden (Az. S 28 AS 567/14 ER), darf ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV")  jedenfalls dann nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente aufgefordert werden, wenn die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde.

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat sich darauf berufen, dass sein Antrag bei der Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet worden ist. Das Sozialgericht hat ihm durch Urteil (Az. S 21 KR 282/13) Recht geben. Nach dem Gesetz gelte die beantragte Versorgung als genehmigt.

Nach Urteil des SG Berlin (Az. S 88 SO 1612/10), hat ein Bestattungsunternehmen, das sich bereits zu Lebzeiten der Verstorbenen vertraglich verpflichtet hatte, deren Urnenbegräbnis durchzuführen, keinen Anspruch auf einen Zuschuss des Sozialamtes, wenn das Erbe der Toten die Beerdigungskosten nicht abdeckt.

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet Leistungen als Zuschuss zu erbringen, wenn Eigentum in Form einer Wohnung und eines 7.000 qm großen Olivenhains in Griechenland vorhanden ist. Leistungsempfänger seien grundsätzlich verpflichtet ihr Vermögen zu verwerten und dieses vorrangig für ihren Lebensunterhalt einzusetzen.

Im Falle einer Realschülerin, die mit Ihrer Mutter von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II lebt, hat das SG Dortmund durch Urteil (Az. S 19 AS 1036/12) entschieden, dass das Job Center für die Schülerin der 9. Klasse länger als zwei Monate die Kosten einer Mathematiknachhilfe zu tragen hat.

Ein Anzug und ein Hemd für einen Jugendlichen zählen nicht zu dem grundlegenden Bedarf an menschenwürdiger Bekleidung, so das Urteil des LSG Sachsen-Anhalt. Eine Leistungsgewährung im Rahmen einer Erstausstattung für Bekleidung komme nicht in Betracht.

Zweifel an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger, die sich zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, rechtfertigen im Rahmen einer Folgenabwägung die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Klärt eine Krankenkasse im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren nicht auf, ob die Kapitalleistung einer Lebensversicherung auf einem Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung beruht, kann das Sozialgericht den Beitragsbescheid bereits wegen dieses Verfahrensfehlers aufheben.