Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Über die Pflichtdaten hinaus sei das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten nur mit dem Einverständnis des Versicherten zulässig.

Eine Frau türkischer Herkunft hatte in ihrem Personalausweis als Geburtsdatum 1978, nach ihrem Sozialversicherungsausweis 1981. Dies wollte die Frau ändern, weil sie ständig darauf angesprochen werde und dies überaus lästig sei. Die Klage auf Änderung wurde abgewiesen.

Ist ein Versicherter in seinem beruflichen Umfeld im besonderen Maße auf ein gutes Hörvermögen mit Richtungshören und Hören im Störfeld angewiesen, die nicht mit einem sogenannten Festbetragsgerät ausgeglichen werden kann, hat dieser gegen die Rentenversicherung Anspruch auf ein höherwertiges Hörgerät.

Nach Urteil des Sozialgerichts Gießen muss das Jobcenter Wetterau, einem stark untergewichtigen Mann zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zahlen. Der Kläger litt an einer schweren Form der Abmagerung.

Haben EU-Bürger, die sich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, Anspruch auf Hartz IV? Das BSG hat ein Verfahren ausgesetzt und den EuGH angerufen. Von der richtigen Auslegung der Vorschriften des Unionsrechts hängt es ab, ob die deutsche Ausschlussklausel für EU-Bürger wirksam ist.

Die Herausnahme von minderwertigen Brustimplantaten des Herstellers PIP ist medizinisch notwendig. Die Krankenkasse hat hierfür die Kosten zu tragen. Allerdings muss sich die Patientin an den Kosten beteiligen, wenn das erstmalige Einsetzen der Implantate allein ästhetische Gründe hatte.

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass EU-Bürger, die sich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.

"Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, können keine Grundsicherungsleistungen erhalten". Diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II) sieht das LSG NRW als europarechtswidrig an.

Ein Schlosser war 30 Jahre im Beruf und verstarb mit 60 Jahren an Lungenkrebs. Die Witwe klagte auf Anerkennung einer Berufskrankheit, weil durch die Schweißarbeiten Schadstoffe freigesetzt wurden. Die BG sah die Ursache jedoch eher im dreißigjährigen Zigarettenkonsum des Verstorbenen und bekam Recht.

Als Berufskrankheit zählen auch Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten, so das Urteil des LSG Hessen. Eine solche Tätigkeit sei bei Fußballerspielern der 1. bis 4. Liga anzunehmen.