Ein Sturz auf der Ski-Piste sei nach Urteil des Bayer. LSG (Az. L 17 U 484/10) nur als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn der Stürzende im Unfallmoment für Unternehmenszwecke tätig wäre. Bei der Ski-Abfahrt seien geschäftliche Besprechungen jedoch auszuschließen.

Der Kläger arbeitete bis 2005 in Deutschland, bevor er nach Griechenland übersiedelte und dort bis 2012 beschäftigt war. Von dort kehrte er nach Deutschland zurück und beantragte zwei Tage später Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ab. Zu Recht entschied das LSG München.

Das LSG Niedersachsen - Bremen hat durch Urteil (Az. L 10 VE 46/12) entschieden, dass ein Erpressungsopfer nur dann einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz hat, wenn ein "tätlicher Angriff" vorliegt. Eine bloße Drohung mit Gewalt stelle einen solchen "tätlichen Angriff" nicht dar.

Das LSG Rheinland-Pfalz hat durch Urteile entschieden, inwieweit auch die Auszahlung einer Direktversicherung der betrieblichen Alterversorgung in die Beitragsbemessung zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen ist.

In einem Eilverfahren hat das SG Heilbronn (Az. S 9 KR 4030/13 ER) entschieden, dass ein erkrankter Raucher keinen Anspruch auf ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem hat, solange er das Rauchen nicht einstellt. Das Gericht sah u.a. darin eine Explosionsgefahr.

Wer als Unternehmer seine Geschäftsfahrt unterbricht, um sein sonst überwiegend privat genutztes Fahrzeug zu waschen und sich dabei verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall, so das Urteil des Bayer. LSG (Az. 17 U 180/12).

Nach Urteil des SG Heilbronn (Az. S 11 SO 142/12) hat der Sozialhilfeträger zu Recht einen Antrag auf Finanzierung eines Kfz mit Automatikgetriebe abgelehnt, nachdem die Klägerin unter stressbedingtem Schwindel im Sitzen leide und sie davor Angst habe, im Auto zu sitzen.

Nach Entscheidung des SG Heilbronn (Az. S 11 AS 1953/12), kann ein Vater, der für das Wochenende seine Kinder bei der Mutter abholt, seine Fahrtkosten nicht als Hartz IV-Mehrbedarf geltend machen, wenn die Kinder auch ohne elterliche Begleitung anreisen können.

Nach Urteil des SG Karlsruhe werden mit einem Zeitanteil von nur rund 20% je Arbeitsschicht, in der meniskusbelastende Arbeitshaltungen eingenommen werden, nicht die arbeitstechnischen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt.

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil entschieden, dass Großeltern keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Umgangskosten mit ihren Enkeln haben. Aufwendungen, wie z.B. Fahrkosten für Besuche, sind aus der Regelleistung zu finanzieren.