Die Frage, wann ein sozialgerichtliches Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat, lässt sich nicht nach "Schema F" beantworten. Auch ein mehrjähriges Gerichtsverfahren führt nicht zwangsläufig zu Entschädigungsansprüchen. 

Eine multisegmentale Ostechondrose und Bandscheibenvorfälle im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) bei einem langjährigen LKW-Berufskraftfahrer können nicht als Folgen einer Berufskrankheit anerkannt werden.

Es liegt kein versicherter Arbeitsunfall in der Schülerunfallversicherung vor, wenn auf einer Studienfahrt ein 17-jähriger Schüler nachts nach verbotenem Alkoholkonsum aus dem Fenster aufs Dach klettert und dabei ausrutscht und sich verletzt.

Die betroffenen Flüchtlinge tragen vor, dass sie verpflichtet worden seien, ihr Wohnheim zu verlassen und in die Landkreise zurückzukehren, denen sie ursprünglich im Asylbewerbungsverfahren zugewiesen worden waren. Sie begehren stattdessen die Fortzahlung von Leistungen für Lebensunterhalt und Unterkunft.

Nur wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt, ist die Rentenversicherung berechtigt, eine zu Unrecht gezahlte Rente zurückzufordern. Die Rentenversicherung muss dann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen tätig werden. Wird dies versäumt, darf man die zuviel gezahlte Rente behalten.

Der Kläger macht geltend, als "Kriegsgefangener" und Bürger des "Freien Deutschland" habe er Anspruch auf "Unterhalt" und "Sozialgeld nach § 133 SGB XII" "zur Sicherung seiner Existenz im besetzten Deutschland". Das Sozialgericht Heilbronn hat die Klage abgewiesen.

Ist es einer Unterabteilung gestattet, eine eigene Weihnachtsfeier (hier Wanderung) während der Dienstzeit zu organisieren und kommt es dabei zu einem Unfall, kann die die Berufsgenossenschaf die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ablehnen, dass die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offen gestanden hat.

Ein ehemaliger Hartz-IV-Bezieher, der eine Erbschaft in Höhe von 16.000 Euro u.a. für eine Nachtclubtänzerin und für das "Knüpfen von Kontakten" ausgab, muss kein Arbeitslosengeld II zurückzahlen, so das SG Heilbronn in seinem Urteil. Der unklare Bescheid des Jobcenters wurde aufgehoben.

Bezieher von SGB II-Leistungen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für den Kabelanschlussvertrag zum Empfang von Fernsehen und Rundfunk. Dies gilt auch, wenn die Anbringung einer Satellitenschüssel vom Vermieter nicht erlaubt wird.

Steht nach einer Trennung keine Waschmaschine mehr zur Verfügung, kann ein Bedarf an "Erstausstattung" mit einer Waschmaschine vorliegen, der vom Leistungsträger zu decken ist, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Wurde längere Zeit keine Waschmaschine genutzt, ist dadurch der Anspruch nicht verwirkt.