Zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen können.

Das Finanzgericht Köln hat zwar erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID geäußert. Kam aber nicht zur Überzeugung, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung überwiegt.

Hinterzogene Lohnsteuer - Fälscht der Angestellte einer Firma die Lohnabrechnung, so dass dafür weniger Einkommenssteuer abzuführen ist, hat das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter letztendlich für den Differenzbetrag gegenüber dem Fiskus aufzukommen.

In Fällen einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung reicht es nicht aus, dem Finanzamt einfach einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen. Unterlagen müssen so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt ohne größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist.

Urteil: Wer eine Internetdomain verkauft muss keine Steuer zahlen, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und kein gewerblicher Handel vorliegt.

Ein Rechtsanwalt und Steuerberater darf im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht verweigern, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.

Pflegegeld - Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 15.12.2009 (12 K 4176/07) entschieden.

Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist die Klage unzulässig.

Das Finanzgericht Köln folgte in seinem Urteil vom 29.10.2009 nicht der Auffassung des Klägers, wonach die Gewinnsumme als sog. Spielgewinn wie ein Rennwett- oder Lotteriegewinn steuerfrei bleiben müsse.