Kraftfahrzeugsteuer - Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Kraftfahrzeug als "Büromobil" nach der - i.d.R. günstigeren - Besteuerung nach Gewicht oder als PKW nach dem Hubraum zu besteuern ist.

(BFH) Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen sind zulässig. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert bleibt dabei außer Betracht.

Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 29. Oktober 2009 klargestellt, dass aus seiner Sicht keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der ab 2005 geltenden Rentenbesteuerung bestehen und zwar auch nicht in Bezug auf die neu geregelte Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlungen der Eltern (Kläger) für die Schulden ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der häufig vorkommenden Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Sprachkurse/Sprachreisen steuerlich als Werbungskosten (WK) berücksichtigungsfähig sein können.

Vermieter, die mit sinkenden Mieteinnahmen zu kämpfen haben, können in ihrer Einkommensteuererklärung Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.

Das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen nach § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steht der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.

Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf Eigenheimzulage für ein von ihm erworbenes oder errichtetes Haus, wenn er es selbst nutzt oder unentgeltlich an einen Angehörigen überlässt. Wie verhält es sich aber bei einer Trennung?

Adoption - Mit Urteil zur Einkommensteuer 2002 hat das Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob Adoptionskosten steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden können.

Außergewöhnliche Belastung -  Nicht jeder Schimmelbefall in einer Wohnung hat automatisch zur Folge, dass die Betroffenen alle daraus entstehenden Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen können.