Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen in einem Internetportal zum Verkauf an. Daraufhin meldete sich ein Interessent, der allerdings völlig andere Vorstellungen vom Kaufpreis hatte. Die Verhandlungen scheiterten. Der Verkäufer äußerte zuletzt per Mail, dass der Interessent das Auto für 15 € haben könne... Dieser bestand nun darauf.

Aktuell hat die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin das Verfahren gegen den Berliner U-Bahn-Treter wegen Befangenheit einer Schöffin ausgesetzt. Für die Neuverhandlung werden neue Schöffen benannt. Die jetzt für befangen befundene Schöffin wird nicht noch einmal eingesetzt.

An einem Badesee waren die sanitären Einrichtungen über eine Metallrampe zugänglich. Ein 3-jähriges Mädchen betrat die Rampe und verbrannte sich beide Fußsohlen, weil die Rampe sich durch die Sonneneinstrahlung stark aufgeheizt hatte. Die Eltern sehen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde und verlangen Schmerzensgeld.

Das Kammergericht hat das Urteil des Landgerichts Berlin abgeändert und in zweiter Instanz zu Gunsten von Facebook entschieden. Die Klage einer Mutter, die den Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zusammen mit dem Kindesvater aus Erbrecht durchsetzen wollte, wurde abgewiesen.

Die Eigentümerin eines alten Mehrfamilienhauses verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor dem Hauseingang ein Fußabtreter in Form eines Gitterrosts befindet, der Öffnungen mit einer Größe von jeweils 4 cm x 7,3 cm aufweist, und eine Besucherin mit dem schmalen Absatz ihres Schuhs im Gitterrost hängenbleibt.

Für den Polizeivollzugsdienst sind besondere Anforderungen an die charakterliche Eignung eines Bewerbers zu stellen. Im vorliegenden Fall warf ein 20-jähriger Bewerber im Mai 2013 von seinem Balkon drei nicht in Deutschland zugelassene Böller in Richtung eines Kinderspielplatzes.

Der Klassenlehrer eines Schülers zog dessen Mobiltelefon wegen Störung des Unterrichts ein. Das Handy wurde über das Wochenende einbehalten und eine Rückgabe an die Mutter erfolgte Montags über das Schulsekretariat. Schüler und Eltern sehen die Einziehung und Verwahrung des Handys als rechtswidrig. Zu Recht?

Im Supermarkt aufgestellte Weidekörbe, gefüllt mit frischem Obst, sollen die Kunden zum Kauf animieren. Im vorliegenden Fall blieb eine Kundin an einem rund 2cm herausragenden Weidestäbchen hängen. Aus ihrem Strickkleid wurde ein Wollfaden gezogen und das Kleid irreparabel beschädigt. Die Kundin verlangt 140,- Euro Schadensersatz.

Ein 3-jähriges Kind darf sich frei im Supermarkt bewegen, soweit es in Sicht- und Hörweite der Eltern bleibt, so das Amtsgericht Augsburg in seinem Urteil. Es kann weder den Eltern noch dem Kind zugemutet werden, dass es den ganzen Einkauf über im Wagen festgehalten oder an der Hand geführt wird.

Viele Hobbygärtner bekämpfen unliebsames Unkraut mit normalem Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet recherchiert oder bei der Landwirtschaftskammer nachfragt, heißt es aber, dies sei nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Das Oberlandesgericht Oldenburg sieht dies in einer aktuellen Entscheidung anders.