Wegen eines Reitunfalls mit einem Kamel wurde der Klägerin Schmerzensgeld sowie Schadensersatz u.a. für Verdienstausfall zugesprochen. Die Entscheidung wurde auf die sog. Tierhalterhaftung gemäß § 833 Satz 1 BGB gestützt, wobei eine Exkulpationsmöglichkeit nach § 833 Satz 2 BGB nicht eröffnet war.

Nach Errichtung einer Grabanlage zeigten sich graue Aufhellungen auf dem schwarzen Granit. Damit war die Kundin nicht einverstanden. Sie hätte den Auftrag nicht erteilt, wenn sie gewusst hätte, dass dieser Granit zum Aufhellen neigt. Sie verlangt vom Beklagten die Rückabwicklung des Vertrages. In erster Instanz hatte die Klage Erfolg.

Im vorliegenden Fall nahm der Kläger an einem gemeinsamen Ausritt teil. Der Hund der Beklagten lief von hinten kommend seitlich an der Reitergruppe vorbei. Vor Schreck warf das Pferd den Kläger ab, der nun Schadensersatz verlangt. Zu Unrecht, so das OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss.

Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30% Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies hat das OLG Köln kürzlich entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt ist vorliegend der Meinung, dass es sich bei einem Betrag von 0,03 € um einen wirtschaftlich so geringen Wert handele, der die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtschutz objektiv nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lasse.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil, Az. 32 C 2982/16) hat entschieden, dass ein Hundebesitzer auch dann auf Schmerzensgeld haftet, wenn der Verletzte sich eigenständig in ein Hotelzimmer begibt, in dem sich der Hund aufhält.

Die Angeklagte bewarb auf ihre Internetseite "eine natürliche, vegane Deocreme, die weder Konservierungsstoffe, noch Aluminium noch sonstige unangenehme Inhaltsstoffe führe." Ausweislich der Inhaltsstoffe enthielt das Produkt aber "Butylphenyl Methylpropional, das potentiell allergieauslösend ist.

Nach Urteil des Finanzgerichts Köln kann eine Klage nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist.

Im vorliegenden Fall versuchte ein Syrer die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu betrügen, indem er einen vermeintlichen IS-Anhänger per Online-Chat um 180.000 Euro für einen Anschlag bat. Er beabsichtigte jedoch das Geld für eigene Zwecke zu verwenden. Nun wurde er wegen versuchten Betruges verurteilt.