Gegenstand des Rechtsstreits war ein gegenüber der Klägerin, einer gläubigen Muslima, ausgesprochenes Verbot, als Rechtreferendarin bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen.

Ein Hundehalter ist unter Umständen gut beraten, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier jemandem zufügt, aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Tierhalterhaftung. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte jetzt über einen solchen Fall zu entscheiden.

Ein Polizist ist Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren. Mit Eilantrag wandte er sich gegen eine sofort vollziehbare Anordnung des Polizeipräsidiums, die erkennungsdienstliche Erfassung zu dulden, die auch die Anfertigung von Lichtbildern seines Geschlechtsteils umfasste.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München begründet der vorübergehende Verlust eines Fernsehkabelanschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls. Anders sieht es bei einem Komplettausfall eines Internetanschlusses aus, der sich aber nicht vergleichen lasse.

Eine Anwohnerin aus Tauberbischofsheim will mit ihrer Klage erreichen, dass die nächtliche Beleuchtung der Stadtkirche abgeschaltet wird. Der Lichteinfall in die Eigentumswohnung führe zu einer mehrfachen Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich in einem Urteil damit zu befassen, welcher Sachvortrag erforderlich ist, wenn man einen Sachmangel im Hinblick auf maßgefertigte Schuhe geltend machen möchte.

Weil die Mieter einer Wohnung in München in der gemeinschaftlichen Waschküche verschmutzte Stoffwindeln gewaschen haben und danach der Vermieter den ganzen Raum desinfizieren lassen musste, wechselte der Vermieter die Schlösser aus und verwies darauf, jeweils einen Schlüssel bei der örtlichen Hausverwaltung auszuleihen. Die Mieter klagen auf ungehinderten Zugang.

Ein Schüler der Oberstufe beschmierte in der Nacht einzelne Wände im Neubau der Schule mit Farbe und wurde von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Als Konsequenz wurde von der Schüler von der geplanten Kursfahrt nach Schottland ausgeschlossen. Mit seinem Eilantrag versucht der Schüler den Auschluss rückgängig zu machen.

Der Beklagte kündigte das Vertragsverhältnis mit seinem Stromlieferanten. Dieser forderte mit der Abschlussrechnung ohne Vorbehalt noch 12,85 €, die der Beklagte bezahlte. Rund zwei Jahre später forderte der Stromlieferant weitere 868,50 € von dem Beklagten. Zu Recht?