In dieser kleinen Geschichte geht es um einen Rentner, der sein gestohlenes Fahrrad seiner Versicherung meldete, aber kurzerhand seinen Kaufbeleg von 1.300 auf 1.900 abänderte, indem er aus der 3 eine 9 machte… Ein Drama in drei Akten.

Volle Auftragsbücher machen heute Handwerker zur Mangelware. Wer es noch schafft, einen Kostenvoranschlag zu bekommen, dem stockt dann bei dessen Lektüre der Atem. Der Volksmund sagt nicht zu Unrecht "Das Handwerk steht auf goldenem Boden".

Der BGH hat entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk (hier: Facebook) grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.

Eine Frau war nach einem Elternabend im Dunklen auf zwei Treppenstufen des Schulgeländes zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Die Außenbeleuchtung des Schulgeländes war ausgefallen. Die Frau verlangte vom Schulträger Schmerzensgeld und Schadensersatz von zusammen rund 15.000,- Euro.

Bei einem Speedway- oder Sandbahnrennen sind Sicherheitsvorkehrungen für die Zuschauer unerlässlich. Welchen Umfang diese Sicherheitsvorkehrungen haben müssen, hat jetzt der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem aktuellen Fall entschieden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil (Az. 16 U 105/17) bekräftigt, dass die Bezeichnung eines Unternehmens als "Sekte" dem Schutz der freien Meinungsäußerung unterfällt, hinter den der soziale Geltungsanspruch des Unternehmens zurücktritt.

Das Amtsgericht Magdeburg hat durch Urteil (Az. 150 C 518/17) entschieden, dass der Herausgeber eines kostenlosen Anzeigenblatts es zu unterlassen hat, das Anzeigenblatt vor den Hauseingängen des Klägers abzulegen oder durch Dritte ablegen zu lassen.

Im vorliegenden Fall hatte sich das Amtsgericht Nürnberg mit der Haftung einer Zuschauerin, deren Enkelkind auf der Holzbande einer Reithalle saß und mit den Füßen polterte, auseinanderzusetzen. Dabei erschrak ein Pferd und eine Reiterin wurde verletzt. Diese verlangt Schmerzensgeld.

Eine Reiterin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag eines Pferdes wegen eines "Sachmangels". Das Pferd habe nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Es sei ein bockiges Pferd, ließe sich kaum longieren und müsse beim Aufsteigen festgehalten werden. Über diesen Rücktritt musste nun das OLG Oldenburg entscheiden.

Zwei Stahlwalzen erfassen die eingeworfene Eincent-, Zweicent- oder Fünfcentmünze und prägen auf diese ein Motiv. Damit hat man vielleicht ein schönes Andenken gewonnen, aber die Münze hat ihre Funktion als Bargeld verloren. Es stellt sich für viele die Frage, ob das eigentlich erlaubt ist.