Goldankaufaktionen in einem Bäckereicafe, die in zeitlichen Abständen durchgeführt und die mit Zeitungsanzeigen und Plakaten beworben werden, stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine unzulässige Ausübung eines Reisegewerbes dar.

Ändert ein Verbraucher auf telefonischem Wege wesentliche Inhalte eines Vertrages, gilt das Widerrufsrecht. Ein Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig, so dass Urteil des OLG Koblenz.

Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, kennt sie vielleicht aus den Versicherungsbedingungen: die so genannte "Benzinklausel". Ein Beitrag über die Benzinklausel und wie die Rechtsprechung in konkreten Fällen mit ihr umgeht.

Hundehalter haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod des Hundes. Die Verletzung oder Tötung von Tieren, mögen sie auch als schwerwiegend empfunden werden, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen keine Schmerzensgeldansprüche.

Auch Taxifahrer fragen sich hin und wieder, ob er eigentlich jeden mitnehmen muss. Der Fahrgast fragt sich: Ist der Taxifahrer verpflichtet den kürzesten Weg zum Ziel zu nehmen? Ein Beitrag über Rechte und Pflichten von Taxifahrern und ihren Fahrgästen.

Ein Tätowiervertrag ist ein Werkvertrag. Minderungs- oder Schadenersatzansprüche sind daher grundsätzlich nur möglich, wenn die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde, so das Urteil des Amtsgerichts München.

Ein Vertrag für das Fitnessstudio ist schnell geschlossen. Aber Kunden von Fitnessstudios können einen laufenden Vertrag auch jederzeit aus wichtigem Grund wieder kündigen. Anderslautende Bestimmungen in den AGB sind nämlich unwirksam.

Zu kurz geschnittene Haare reichen nicht für einen Schmerzensgeldanspruch. Dieser kommt in Betracht, wenn dauerhafte Schäden am Haar oder der Kopfhaut verursacht wurden oder der Haarschnitt völlig misslungen ist, so das Urteil des AG München.

Ein Haushaltsführungsschaden tritt ein, wenn sich jemand nach einem Unfall nicht mehr um Hausarbeit oder Kinderbetreuung kümmern kann. Dann stehen ihm neben Schmerzensgeld nämlich auch Schadenersatz zu, so will es das BGB.

Zu den häufigsten Ärgernissen unter Nachbarn gehört die Ruhestörung. Wohnungseigentümer und Mieter empfinden es regelmäßig als schier unerträglich, wenn sie innerhalb ihrer eigenen vier Wände mit Lärm von außerhalb belästigt werden. Acht Urteile zum Thema Lärm.