Gartenzwerge mit herausgestreckter Zunge und Stinkefinger oder mit heruntergelassenen Hosen in gebückter Haltung sind keine Kunstobjekte, wenn diese gezielt als Mittel der Ehrverletzung eingesetzt werden.

Nach Urteil des OLG Schlwesig darf eine Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren (AGB) keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben.

Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden, so das Urteil des OLG Koblenz. Die Nichtbeachtung einschlägiger Fachliteratur kann zu groben Behandlungsfehler führen und einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten auslösen.

Westfälische Notarkammer. Die Finanzkrise hat den spanischen Bauboom abrupt beendet. Sehr viele Häuser und Wohnungen stehen zum Verkauf und der Erwerb einer Immobilie ist derzeit so günstig wie seit Jahren nicht mehr - eine verlockende Situation für Deutsche, die über den Kauf eines Feriendomizils nachdenken.

Das OLG Köln hat zur Frage der Berechnung des Grundpreises in Fällen einer Gratis-Zugabe mit Urteil entschieden, dass der anzugebende Grundpreis aus der Gesamtmenge einschließlich der Gratiszugabe zu errechnen ist.

Wenn es darum geht, an das Geld anderer Leute zu kommen, scheint der Einfallsreichtum von Betrügern derzeit wieder wahre Blüten zu treiben. Eine Betrugsvariante davon heißt Call-ID-Spoofing oder kurz Spoofing. Opfer sind dabei nicht nur die Angerufenen, sondern auch gänzlich unbeteiligte Telefonkunden.

Auch das OLG Celle hat jetzt einer Kanzlei aus Tübingen in Sachen MONTRANUS-Medienfonds Recht gegeben. Mit Urteil hat es in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche eines klagenden Anlegers anerkannt.

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Durchschnittlich wird im Internet jede Minute ein Fahrzeug gekauft. Meistens sind es Gebrauchtwagen. Vom Schnäppchenfieber gepackt, verhalten sich viele Käufer jedoch leichtsinnig im Umgang mit den Online-Auktionsbörsen.

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer krank ist und sich stationär im Krankenhaus oder in einer Kurmaßnahme befindet, denkt in erster Linie daran, schnell wieder gesund zu werden. Doch während der Abwesenheit muss auch der Haushalt weitergeführt werden.

Wochen oder Monate vor einem Veranstaltungstermin kauft man sich die Eintrittskarten, um dann festzustellen, dass man die Veranstaltung gar nicht besuchen kann. Darf ich jetzt meine Eintrittskarte einfach so weiterverkaufen oder nicht?