Wer sich bei einem Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick bricht und dadurch querschnittsgelähmt ist, hat einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Betreiber der Spielhalle.

Gerade für berufstätige Eltern sind Zeltlager, Tenniscamps oder Sprachkurse das perfekte Angebot, um ihre Kinder in den Ferien gut versorgt und beschäftigt zu wissen. Aber wer übernimmt die Verantwortung, wenn doch etwas passiert? Und wer hat die Aufsichtspflicht während der Ferienfreizeit? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Bei einem Beratungsfehler durch einen ihrer Mitarbeiter haftet die gesetzliche Rentenversicherung und ist grundsätzlich auch zu Schadenersatz verpflichtet. Amtliche Auskünfte müssten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtig, vollständig und unmissverständlich sein. Dies war in diesem Fall nicht der Fall.

Eine Rentnerin stolperte über einen 1cm hohen Rohrstopf, der aus dem Gehweg herausragte. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sah das Gericht nicht. Vielmehr hat sich hier ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.

Ein Handelsmarkt haftet nicht für die Sturzverletzungen eines Kunden, den dieser beim Verlassen des Ladens erlitten hat. Bei der Bordsteinkante handelt es sich um eine deutlich erkennbare Gefahrenquelle, so dass der Kunde, dem die Örtlichkeit vertraut war, sie hätte wahrnehmen müssen.

Durch das unbeaufsichtigte Ablegen seines Mobiltelefons in einer unverschlossenen Umkleidekabine der Sporthalle einer Berufsschule verstößt der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Obliegenheiten aus der Handyversicherung.*

Bei Zusatzbeiträgen muss eine Krankenkasse ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kleingedruckte Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht auf der Rückseite eines Schreibens oder in der Mitgliederzeitschrift hielt das Gericht für nicht ausreichend.

Der verständige Verbraucher muss damit rechnen, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Versprechungen eines Werbeprospekts konkretisiert werden. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich von einem mündigen Bürger aus, der sich über seine Rechte und Pflichten informiert.

Der Bodenablauf einer Dusche ist Teil eines Rohrsystems. Ein Bruch dieses Bodenablaufes ist daher als Leitungswasserschaden anzusehen. Die Versicherung ist zum Ersatz für die Kosten der Reparatur des Ablaufs und der Erneuerung der Fliesen verpflichtet.

Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat.