Wer unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges vor der Polizei flüchtet, haftet für einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Polizeifahrzeugen, wenn dieser Schaden auf der gesteigerten Gefahrenlage beruht und die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen.

Nach dem Urteil des BFH, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Es genügt nicht, als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen anzugeben, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.

Ärger mit der Werkstatt droht, wenn durchgeführte Reparaturen nicht den gewünschten Erfolg zeigen oder ganz einfach mangelhaft ausgeführt wurden oder bestimmte Reparaturarbeiten nicht erforderlich waren.

Ärger mit der Werkstatt droht immer dann, wenn die Rechnung aus Sicht des Kunden nicht wie erwartet oder vereinbart ausfällt. Ein Beitrag über Pauschalpreis, Kostenvoranschlag, Vergütungspflicht und Vergütung.

Überholt ein PKW-Fahrer im Bereich eines Bahnübergangs trotz Überholverbot einen verbotswidrig (durchgezogene Linie) nach links abbiegenden PKW und es kommt zum Zusammenstoß haften beide Fahrer zu je 50 %, so das Urteil des LG Magdeburg.

Eine Klage in Sachen Führerscheintourismus vor dem OVG LSA war erfolgreich. Grundsätzlich seien nach Rechtsprechung des EuGh die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität anzuerkennen.

Passt ein Autofahrer beim rückwärts fahren nicht auf mit der Folge, dass sich seine Anhängerkupplung verhakt und der Anhänger an seinem eigenen PKW eine Delle verursacht, liegt kein Unfall vor. Die Vollkaskoversicherung muss diesen Schaden nicht bezahlen.

Ein Autofahrer darf nicht allein auf das Blinken eines anderen Fahrzeugs vertrauen, sondern muss abwarten, bis das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug die Geschwindigkeit herabsetze und mit dem Abbiegen beginne.

Auch wer sein Handy "reflexartig" in die Hand nimmt, um einen ankommenden Anruf schnell "wegzudrücken", muss nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln mit einer Geldbuße wegen Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt rechnen.

Fährt ein Linienbus auf einen Pkw auf, der vor ihm plötzlich abbremst, haften sowohl der Halter des Busses als auch der des Wagens gesamtschuldnerisch gegenüber den bei dem Zusammenstoß verletzten Businsassen.