Die Frist für die Anfechtung eines Verkehrszeichens beginnt nicht mit dem Tag der Aufstellung, sondern mit dem erstmaligem Kontakt mit dem Schild. Auf diese zutiefst "individuelle" Befristung eines Einspruchs gegen Verkehrsschilder hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hingewiesen.

Nach Überzeugung der Kammer handelt es sich bei der Pauschale für die "Fahrzeugvorbereitung" in Höhe von € 90,00 nicht um Kosten für Schadensverhütungsmaßnahmen, sondern um Kosten, die aufgrund des konkreten Schadensereignisses entstanden und daher ersatzfähig sind.

Der Tatrichter darf bei seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung. Er kann im Rahmen seines Ermessens von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die sich aus ihnen ergebenden Tarife - abweichen.

Es besteht kein Schadensersatzanspruch, wenn ein Fahrzeughalter eine Wasserpfütze auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfährt und durch das Spritzwasser die Kleidung eines Fußgängers verschmutzt wird.

Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnehme.

Verursacht ein Autofahrer auf dem Parkplatz eines Großmarktes einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug und geht dann zur Rezeption, um den Fahrer des beschädigten Autos durch Ausrufen ausfindig zu machen, ist die Mitarbeiterin des Großmarktes nicht verpflichtet, sich die Personalien des Unfallverursachers geben zu lassen.

Einem LKW-Fahrer wurde ein Abstandsverstoß zur Last gelegt. Dieser beanstandete vor Gericht, dass bei dem VAMA- Messverfahren lediglich der Datengenerator geeicht sei, nicht aber die Fernkamera und der Bildmischer. Mit dieser Argumentation hatte er allerdings keinen Erfolg.

Im Rahmen einer Inspektion gehört es zu den Pflichten einer KFZ-Werkstatt, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn die Wartung oder der Austausch wichtiger Kfz-Teile laut Herstellervorschrift unmittelbar bevorsteht. Versäumt dies die Werkstatt, ist sie zum Ersatz eines daraus resultierenden Schadens verpflichtet.

Trotz Nachbesserungsversuche des Autohauses konnte der Mangel einer elektronischen Sitzverstellung nicht behoben werden. Der Sitz verstellte sich u.a. plötzlich beim Fahren und drückte den Fahrer gegen das Lenkrad. Der Autofahrer klagte erfolgreich auf Rückabwicklung des Neufahrzeugkaufes.

Parkt ein Autofahrer länger als die auf Schildern ausgewiesene Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes, darf der Supermarktinhaber das Fahrzeug durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges bzw. die Bekanntgabe seines Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 EUR abhängig machen.