Ist für einen Fotografen eindeutig erkennbar, dass eine Fotoaufnahme im Querformat gewünscht ist, wird dieses Format Vertragsinhalt, auch wenn dies nicht eindeutig schriftlich vereinbart wurde.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die wirksame Erhebung einer Klage per E-Mail bei einem Finanzgericht (hier Hamburg) die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur erfordert, wenn das betreffende Bundesland diese Signatur in einer Verordnung vorgeschrieben hat.

Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände, mit denen Kinder spielen. Auch Erwachsene spielen. Spielen bedeutet einzig und allein sich zum Vergnügen und Zeitvertreib auf irgendeine Weise zu betätigen. Feuerwerkskörper sind Spielwaren und dürfen verkauft werden, so das Urteil.

Ein Kunde erhielt von seinem Mobilfunkanbieter ein neues Handy mit Navigationssoftware. Weil die Software veraltet war, stellte das Handy eine Internetverbindung her, um ein Update downzuloaden. Hierbei entstanden, ohne jeglichen Hinweis, Kosten in Höhe von rund 11500 Euro, die der Nutzer nicht zahlte.

Werden Hundedecken in einem Hundesalon so platziert, dass diese durch Hundeurin beschmutzt werden können, liegt ein Mitverschulden des Saloninhabers im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB vor. Schmerzensgeld für den Hund gab es nicht.

Eine Beitragsreihe der ARAG AG. Dieser zweite Teil beschäftigt sich mit dem Thema Haftung und Verantwortung von Minderjährigen im zivilrechtlichen Bereich, insbesondere im Straßenverkehr.

Eine Beitragsreihe der ARAG AG. Im ersten Teil werden die Themen Konto und Bankkarte, Kinder als Kunden, Bestellen im Internet, die Klingeltonfalle, Kinder und Fahrschein und einige Urteile dazu, erläutert.

Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Hier einige Urteile dazu.

Wer einen Prepaid-Tarif bei einem Mobilfunkanbieter wählt und sich für die Option "Webshop-Aufladungen 1.0" entscheidet, muss nur einmalig zehn Euro bezahlen und nicht annährend 15.000 Euro, wenn sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch auflädt.

PC und Internet sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert mit den digitalen Daten nach dem Tod des Users? Wie erhalten die Erben Zugriff auf digital gespeicherte Unterlagen, die für den Nachlass wichtig sind? Dürfen die Profile in sozialen Netzwerken einfach gelöscht werden? Wer übernimmt die private Domain?