Ein Verbraucher erwarte bei einem Schweinebraten, gleich ob gebraten oder roh, ein im natürlichen Zusammenhang belassenes und nicht ein durch mechanische und Hitzeeinwirkung aus mehreren Fleischstücken zusammengefügtes Stück Fleisch. Letzteres darf nicht als Schweinebraten bezeichnet werden.

Ein Juraprofessor sowie zwei von einem Rechtsanwalt vertretene Bürger sind mit ihren Versuchen, die geplante Volksabstimmung über das Bahnprojekt "Stuttgart 21" zu verhindern, vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert.

Wer eine im Vorverkauf erworbene Eintrittskarte verliert, hat kaum Chancen, das abhanden gekommene Ticket vom Veranstalter ersetzt zu bekommen. Auch nicht beim Erwerb über das Internet, wo der Bezahlvorgang in der Regel nachvollzogen werden kann.

Die Klausel eines Nahverkehrsunternehmens, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens 3 Monate gültig sind, ist wirksam. Das entschied mit Urteil das AG München.

Die Deutsche Umwelthilfe und eine betroffene Anwohnerin setzen sich vor Gericht gegen die hessische Landesregierung wegen ihrer Untätigkeit bei der Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Wiesbaden durch. Das Gericht hat insbesondere die Klagebefugnis des Deutschen Umwelthilfe e.V. anerkannt. Ein Urteil mit bundesweiter Signalwirkung.

Für Nicht-Juristen sind die Zuständigkeiten nicht immer eindeutig. Welches Gericht ist für den individuellen Fall der richtige Ansprechpartner? Und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht?

Wird ein vorschriftsmäßig unterschriebenes handschriftliches Testament durch eine Anmerkung hinter der Unterschrift ergänzt, ist dieser Zusatz in der Regel ungültig. Auch dann, wenn es sich dabei um einen eindeutig dem Erblasser zuzuordnenden Schriftzug handelt.

Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden.

Die Gemeinde haftet nicht, wenn eine Gefahrenquelle gut erkennbar ist und der Fußgänger den Zustand des Gehweges kannte. Die Entschärfung einer Gefahrenquelle (Erneuerung der Gehwegplatten), kann nicht als Anerkenntnis einer Verkehrssicherungspflicht gedeutet werden.

Die geschützte Marke "TÜV" darf ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden. Einer Berliner Prüffirma wurde nach Urteil des Bundesgerichtshofs untersagt, mit dem Begriff "privater TÜV" zu werben.