Ein Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet.

Das OLG Hamm hat mit Urteil entschieden, dass dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung kein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses zusteht. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des LG Dortmund jetzt bestätigt.

Nach Urteil des OLG Celle beeinträchtigen die Orgelgeräusche des Verdener Domes die Anwohner nur unwesentlich. Bei der Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Beeinträchtigungen ist nicht das subjektive Lärmempfinden des Klägers entscheidend.

Mit Urteil hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass bei einem strafrechtlich verurteilten Kind für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Eine Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam, sofern sie die Möglichkeit vorsieht, für die Tätigkeit vor Gericht geringere Gebühren festzusetzen als im RVG vorgesehen. Dies gilt auch, wenn die Regelung auf ein Verhalten des Mandanten zurückzuführen ist und wenn im konkreten Fall ein höheres Honorar verlangt wird.

Haben Käufer mangelhafte Sachen gekauft und bei sich bereits eingebaut (z.b. Spülmaschine) oder wurden Fliesen bereits verlegt, so muss im Fall einer Ersatzlieferung der Verkäufer das Gut auf seine Kosten aus- und einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten übernehmen.

Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für eine Brustvergrößerung bei Mann-zu-Frau-Transsexualität übernehmen. Das gilt aber nur, wenn eine geschlechtsangleichende Operation nicht zu dem akzeptablen Wachstum der Brüste geführt hat oder die Operation nicht durchgeführt werden soll.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe durch das Landgericht bestätigt, mit dem ein Ehepaar eine Schadensersatzklage gegen ihren teilweise "schwarz" bezahlten Hochzeitsveranstalter erheben wollte.

Es ist keine Pflichtverletzung, dass einer 5-jährigen Radlerin erlaubt wurde, die letzte Strecke zum Kindergarten alleine voraus zu fahren. Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, insgesamt danach, was Eltern in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen.

Mit Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Stadt Nürnberg einer Tierschutzorganisation Zugang zu einem großen Teil ihrer Unterlagen verschaffen muss.