Reiserecht: Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist als vertragsgerecht anzusehen.

Reiserecht: Routenänderungen einer geplanten Kreuzfahrt sind nur dann zulässig, wenn die Gründe hierfür nach Vertragsschluss eintreten. Entfallen drei von acht vorgesehenen Anlaufhäfen, ist eine Minderungsquote von 25 Prozent angemessen.

Ein Anspruch aus einer Reiserücktrittskostenversicherung kann auch dann begründet sein, wenn dem Versicherten, der bereits unter Rückenschmerzen leidet, erst nach Reisebuchung bekannt wird, dass er wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls stationär operativ behandelt werden muss und er die Reise deshalb absagen muss.

Wellness ist kein geschützter Begriff: Jedes Hotel kann sich "Wellness-Hotel" nennen, selbst wenn es nur über eine Sauna im Nachbargebäude verfügt. Das macht die rechtliche Handhabung für unzufriedene Wellness-Urlauber schwierig, dennoch gibt es die Möglichkeit, Reisemängel geltend zu machen.

Lange Schlangen vor dem Check-in-Schalter sind keine Seltenheit und vielerlei Sondergepäck wie z.B. Skier tragen auch nicht gerade dazu bei, die Wartezeit zu verkürzen. Wird die Zeit knapp, sollte der Reisende unbedingt das Personal ansprechen.

Reisemangel - Ansprüche wegen einer mangelhaften Reise sind innerhalb eines Monats nach Reisebeendigung geltend zu machen. Dabei ist klar zum Ausdruck zu bringen, dass auf Grund der Mängel der Reisepreis gemindert oder Schadenersatz gefordert wird. Eine bloße Anzeige der Mängel reicht nicht aus.

Reiserecht - Eine Verlängerung der Flugzeit bei einem Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Vorverlagerung der Abreisezeit der Reisende eine weitere Nacht verliert.

Nürnberg (D-AH) - Eine Fluggesellschaft darf pro Buchung nicht einfach 50 Euro "Bearbeitungsgebühr" pauschal auf den Preis aufschlagen, wenn die beim Vertragsabschluss vereinbarte Lastschrift vom Bankkonto des Passagiers selbst wegen dessen Schuld fehlschlägt.

Nürnberg (D-AH) - Zahlungsansprüche verjähren in Deutschland laut Bürgerlichem Gesetzbuch nach drei Jahren. Nicht aber Rückzahlungen für ausgefallene Flüge.

Reiserecht - Wie im Reisekatalog dargestellt wurde der langersehnte Traum am Sandstrand und blauen Meer gebucht. Was aber, wenn das Meer gar nicht so blau ist, sondern eher einer trüben und dunklen Brühe gleicht?