ERV Europäische Reiseversicherung
Flug verpasst durch lange Wartezeit beim Check-in
Kann der Reisende selbst bereits absehen, dass es knapp wird, raten die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung, unbedingt das Personal anzusprechen und auf den Zeitdruck aufmerksam zu machen. Wer nämlich diese Möglichkeit nicht wahrnimmt und aufgrund dessen den gebuchten Flug verpasst, trägt daran eine Mitschuld und muss unter Umständen auch für Teile der entstehenden Kosten aufkommen.
Zwar hat die Fluggesellschaft Sorge zu tragen, dass alle gebuchten Passagiere ordnungsgemäß an Bord gehen, und muss noch nicht abgefertigte Fluggäste vor dem Schließen des Schalters gesondert aufrufen. Ein gewisses Maß an eigenem Engagement sollte jedoch auch beim Passagier vorhanden sein. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und strich einer Flugreisenden, die sich in eben dieser Situation befand, ein Drittel ihrer Ausgleichszahlungen.
Rechtsgrundlagen:
BGB § 242
BGB § 254
BGB § 280
EGVO-261/2004 Art. 4 Abs. 3
EGVO-261/2004 Art. 7 Abs. 1
Gericht:
AG Berlin-Charlottenburg, Az.: 226 C 331/08
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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