Reisemangel wenn blaues Meer eine braune Brühe ist


Reiserecht - Wie im Reisekatalog dargestellt wurde der langersehnte Traum am Sandstrand und blauen Meer gebucht. Was aber, wenn das Meer gar nicht so blau ist, sondern eher einer trüben und dunklen Brühe gleicht?

Dazu sagt das Amtsgericht Köln in ihrer Urteilbegründung, dass zwar der Reiseunternehmer die Qualität des Meereswassers nicht beeinflussen kann, wenn aber im Reisekatalog Strandfotos mit blauem Meereswasser abgebildet sind und das Wasser in Wirklichkeit braun und trübe ist und zwar nicht nur vorübergehend - liegt ein Mangel vor.

Mit Sandflöhen am öffentlichen Strand muss der Urlauber jedoch leben und kann den Reisepreis nicht mindern. Dies ist eine icht zu verhindernde Naturerscheinungen.

Gericht:
AG Köln, vom 12.08.2008, Az. 134 C 419/07

Quelle: Rechtsindex.de

 

Vorheriger Beitrag:
Zahlungsansprüche bei EU-Flügen enden nach zwei Jahren
 
Nächster Beitrag:
Teilnutzung eines Flugtickets


rssfeed Urteile & Infos aus allen Rechtsgebieten
Twitter Follow me on Twitter
Rechtsindex auch auf Twitter
Favoriten Twitter Facebook google Oneview Myspace Stumbleupon Digg MR. Wong Technorati aol blogger reddit YahooWebSzenario