Nürnberg (D-AH) - Wer vor dem Abflug des Flugzeugs eine Panik-Attacke bekommt und nicht mitfliegen kann, erhält bekanntlich die Stornierungskosten für die gebuchte Reise zurück, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung hat. Dem Versicherer ist in diesem Fall das spezielle Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie vorzulegen - das einfache Attest eines Allgemein-Mediziners reicht nicht aus.

BGH - Der Bundesgerichtshof hat bereits am 30. April 2009 entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen

BGH - Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht.

Ist bei einer achttägigen Ostseekreuzfahrt das Anlaufen des Hafens von Stockholm mit einem 17-stündigen Aufenthalt vorgesehen und wird dieses Versprechen nicht eingehalten, kann der Reisende den Reisepreis um 25 Prozent mindern.

Flugverspätung - Ungeduld zahlt sich nicht aus, wie ein Herr erfahren musste, der seine geplante Bildungsreise nach Island vorzeitig abbrach: Da sein Flieger bei einem Zwischenstopp wegen eines technischen Defekts nicht mehr starten konnte, flog der Urlauber nach sechsstündiger Wartezeit wieder nach Hause und sagte die komplette Reise ab.

Reiserecht - Reiseveranstalter ist grundsätzlich nur derjenige, der eine Reise in eigener Verantwortung organisiert, anbietet und erbringt. Nur gegen diesen kann immaterieller Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit verlangt werden.

Ein Nasenbeinbruch ist im Regelfall keine schwere Erkrankung, die eine Stornierung einer Reise notwendig macht, da eine operative Behandlung normalerweise nicht erforderlich ist. Die Stornierung der Reise hat daher nicht schon bei Eintritt des Nasenbeinbruchs zu erfolgen, sondern erst, wenn klar wird, dass aus besonderen Umständen eine Operation notwendig sein wird.

Urlaubskataloge wälzen macht vielen Spaß. Das könnte sich demnächst aber ändern. Bisher war nämlich eine Preisanpassung nach oben nach der Katalogveröffentlichung nicht erlaubt, während Preissenkungen bei Last-Minute Angeboten durchaus verbreitet waren.  Wer jetzt aber seine Reise per Katalog bucht, kann möglicherweise mit bösen Überraschungen rechnen.

Gepäckverlust - Zahlreiche Erwerbstätige nutzen die Ostertage zu einem Kurzurlaub zwischendurch. Besonders beliebt ist hierbei die kurze Flugreise in die Sonne. Dumm nur, wenn man am Urlaubsort die Sonne nicht von Anfang an genießen kann, sondern erstmal nach dem Gepäck fahnden muss. ARAG Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf das Montrealer Abkommen. Es regelt alles rund um verspätetes und verloren gegangene Gepäck.

Osterzeit ist vielfach auch Reisezeit. Wenn man den gebuchten Flug dann aber kurzfristig doch nicht wahrnehmen kann, sind grundsätzlich die über den reinen Flugpreis hinausgehenden Gebühren und Steuern von der Airline zurückzuerstatten. Die Gebühren und Steuern werden von der Fluggesellschaft zugunsten Dritter (z.B. Staat und Flughafen) erhoben. Diese fallen jedoch tatsächlich nur an, wenn der Flug auch angetreten wird, erklären ARAG Experten.