Das Land Nordrhein-Westfalen sah eine Bewerberin für den Polizeidienst wegen ihrer Brustimplantate als nicht geeignet an. Insbesondere bei körperlichen  Gewaltanwendungen könne ein Reißen der Implantate nicht ausgeschlossen werden. Das VG Gelsenkirchen hat nun die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung festgestellt.

Ein Gastronomiebetrieb in Heidelberg stellte in der Innenstadt eine Art Postfahrrad ab, an dem vorne und hinten Kisten mit schwarzen, beschreibbaren Tafeln angebracht waren. Die Tafeln waren allesamt handbeschriftet mit Name, Adresse und den tagesaktuellen Angeboten des Gastronomiebetriebs. Die Stadt Heidelberg untersagte dieses Fahrrad.

Ein Rechtsanwalt begehrt die prüfungsfreie Erteilung einer Fahrerlaubnis für bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (Klasse T) anlässlich der Umstellung seiner alten Fahrerlaubnis. Mit der Ablehnung durch die Fahrerlaubnisbehörde sieht er seine Grundrechte verletzt und klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Die Eigentümer eines Wohnhauses wollen dem Bezirksschornsteinfeger nur Zutritt gewähren, wenn sie die Arbeiten in Bild und Ton aufzeichnen dürfen. Sie wollen den technischen Zustand zum Zeitpunkt der "Zwangsmaßnahme" und damit deren Sinnlosigkeit dokumentieren.

Dem Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr wird vorgeworfen, im Rahmen des Dienstbetriebs mehrfach und bei verschiedenen Anlässen den Hitlergruß gezeigt und dabei "Heil Hitler" gerufen zu haben. Mit sofortiger Wirkung wurde ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Dagegen wehrt er sich.

Mitarbeiter der Jobcenter in Köln, Nürnberg-Stadt, Berlin Mitte und Berlin Treptow-Köpenick sind von ihren Kunden nicht direkt telefonisch zu erreichen. Anrufe werden jeweils über einheitliche Telefonnummern entgegengenommen. Die Kläger begehren unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den Diensttelefonlisten der Mitarbeiter.

Der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde beantragt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen. Ein großer Teil des Unterhaltungsprogramms präsentiere einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen, gottlosen, unmoralischen und damit zerstörerischen Lebensstil.

Die Antragstellerin wendet sich gegen ihre Nichteinstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Hessen aufgrund der Unterschreitung der hierfür für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst geforderten Mindestgröße von 160 cm. Sie sieht u.a. einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG i.V.m. den Regelungen des AGG.

Das Polizeipräsidium München hat die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst abgelehnt, da sie sich aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate hat einsetzen lassen. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr gegeben.

Nach dem Fahrlehrergesetz sind Fahrlehrer verpflichtet, alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Fahrlehrererlaubnis kann widerrufen werden, wenn ein Fahrlehrer zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstößt.