Die 1997 geborene und 154 cm große Klägerin bewarb sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei zum April 2017. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung ab, da die Klägerin die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße von 160 cm für Bewerberinnen (für männliche Bewerber: 165 cm) unterschreite.

Der Kläger bot dem WDR an, dass er die festgesetzten Rundfunkbeiträge in bar bezahlen werde. Der WDR lehnte ab, da die Beiträge nur bargeldlos entrichtet werden können. Der Kläger macht geltend, das Bundesbankgesetz definiere Eurobanknoten als einziges unbeschränktes Zahlungsmittel. Daraus ergebe sich ein Recht, jegliche Forderung in bar erfüllen zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat es einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens ermöglicht, ihren juristischen Vorbereitungsdienst mit einem Kopftuch durchzuführen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist die Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auch dann gebührenfrei, wenn ihr umfangreiche behördliche Vorbereitungsmaßnahmen vorausgegangen sind.

Eine Hundehalterin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Heranziehung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer sei eine durch keinerlei Notwendigkeit begründete Steuer. Zudem würden die Steuereinnahmen sachfremd verwendet. Auch sei Erhöhung der Hundesteuer von 98 € auf 180 € pro Hund sittenwidrig. Zu Recht?

Das Verwaltungsgericht Frankfurt ermöglicht es einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens, ihren juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich eventuell durchzuführender Beweisaufnahmen und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertretungen sowie der Leitung von Anhörungsausschüssen mit einem Kopftuch durchzuführen.

Die FernUniversität Hagen hatte im Jahr 2013 eine Grundgebühr in Höhe von 50,- € pro Semester eingeführt. Diese Gebühr wurde von den Studierenden unabhängig davon erhoben, ob sie konkrete Studienangebote in Anspruch nahmen. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat nun entschieden, dass die Gebühr rechtswidrig war.

Eine Frau hatte auf Facebook öffentlich sichtbar zu einer Party eingeladen, bei der bereits 4.000 Personen zugesagt und 40.000 ein "Like" erteilt hatten. Die Frau distanzierte sich daraufhin von der Veranstaltung. Es kamen dennoch rund 500 Personen. Die Behörde verlangt 2.500 € Verwaltungskosten.

Die Hündin der Antragstellerin hat die Katze ihrer Nachbarn auf deren Grundstück im November letzten Jahres durch einen Biss in den Nacken getötet. Mit einem Eilantrag wendet sich die Antragstellerin gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihrer Rottweilerhündin durch den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner).

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll. In extremen Ausnahmesituationen darf der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.