Die Mitarbeiterin der Fahrerlaubnisbehörde stellte fest, dass der 85-jährige Antragsteller ein Hörgerät trug und zweifelte an seinem Hörvermögen. Trotz ärztlicher Atteste, dass Beeinträchtigungen im Straßenverkehr nicht zu erwarten seien, wurde ein Gutachten angeordnet und wegen der Nichtbeibringung die Fahrerlaubnis entzogen. Zu Recht?

Ein Bürger der Stadt Ludwigshafen zog sich in aller Öffentlichkeit aus, rannte über die Straße, zog sich wieder an und fuhr mit dem E-Bike davon. Schuld daran war eine psychoaktive Kräutermischung, die der Bürger mehrfach geraucht hatte. Er wurde zur MPU aufgeforderte, kam dem aber nicht nach. Nun darf ein nicht einmal Fahrrad fahren.

Im Prospekt eines Neuwages waren die Verbrauchswerte von innerorts, außerorts und kombiniert (nach Richtlinie 80/1268/EWG) angegeben. Nach der Übernahme des Fahrzeugs beanstandete der Autokäufer einen überhöhten Kraftstoffverbrauch und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Auch das Halten des Mobiltelefons, um während der Fahrt über die Funktionstasten des Geräts digitale Lichtbilder anzufertigen, fällt unter die Nutzung von Mobiltelefonen im Sinne des § 23 Abs.1a StVO.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften kann, wenn dieser eine unzureichende Griffigkeit aufweist und es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.

In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Landshut schließt sich das Gericht der Aufassung an, dass Videoaufnahmen durch eine Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen grundsätzlich verwertbar sind.

Das Anschließen eines Handys zum Laden während der Autofahrt stellt eine Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar. Die Nutzung eines Mobiltelefons schließt sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein.

Ein Autofahrer wurde geblitzt, nachdem er die Autobahn verlassen hatte. Nach Auffassung des Amtsgerichts Essen komme es nicht darauf an, ob nach dem Schild "Ende der Autobahn" noch ein weiteres, die Geschwindigkeit regelndes Schild oder ein Ortseingangsschild aufgestellt gewesen sei.

Immer wieder geschehen Unfälle durch Sekundenschlaf. Manchmal wird der Sekundenschlaf auch nur als "Schutzbehauptung" angegeben, weil man tatsächlich eine Nachricht am Handy geschrieben hat. Im vorliegenden Fall gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er während der Fahrt eingeschlafen war.

Unter einem 70km/h-Schild befand sich ein Zusatzschild, auf dem ein Auto zu sehen war, das gegen einen Baum prallt. Ein Autofahrer wurde mit 97km/h geblitzt. Er dachte, dass die Geschwindigkeit nur dann 70 km/h betrage, wenn ein Fahrzeug vor einen Baum gefahren sei.