Das Versorgungsamt stellte dem Kläger einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis aus. Allerdings rechtfertigte der Gesundheitszustand des Klägers seinen Schwerbehindertenstatus seit vielen Jahren nicht mehr. Macht die jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes die Aufhebung für die Zukunft rechtswidrig?

Der Arbeitgeber bietet über den Betriebsarzt Grippeschutzimpfungen an. Der Mitarbeiter nahm das Angebot in Anspruch und erlitt einen Impfschaden. Es wurde Klage erhoben auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles, weil die betriebsärztliche Impfung vom Arbeitgeber angeboten worden sei.

Will ein Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit wissen, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss die Antwort klar und deutlich sein. Erfolgt eine solche Auskunft ungenau und lässt einen anderen Schluss zu, muss die Arbeitsagentur das gegen sich gelten lassen.

Nach einem Urteil des SG Frankfurt a.M. (Az. S 26 AS 795/13) dürfen einem Hartz IV-Bezieher die Leistungen ausnahmsweise auch gekürzt werden, wenn er zu einem Termin bei der Behörde nicht erscheint und hierzu nur eine Krankschreibung vorlegt, nicht aber die verlangte Reiseunfähigkeitsbescheinigung.

Die Verabreichung von Dopingsubstanzen an eine minderjährige Hochleistungssportlerin in der ehemaligen DDR stellt einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes dar. Dies hat das Sozialgericht Magdeburg in seinem Urteil (Az. S 14 VE 3/11) entschieden.

Die Mutter eines Neugeborenen beantragte beim Jobcenter die Kostenübernahme für einen Autobabysitz und für eine zweite Babybettwäsche. Das Jobcenter lehnte ab. Verschmutzte Stellen könnten mit einem Handtuch abgedeckt werden und im Auto könne der Säugling mit einer herkömmlichen Tragetasche eines Kinderwagens befördert werden.

Fordert ein Taxifahrer Personen, die sich lautstark dem Taxistand nähern, zur Ruhe auf und wird daraufhin niedergeschossen, so ist dies von der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies gilt jedenfalls, soweit kein privates Überfallmotiv vorliegt und der Taxifahrer aus betriebsbezogenen Gründen gehandelt hat.

Verletzt sich ein Erwachsener aufgrund von Neckereien, indem der aus dem Fenster springt, um sich vor dem Wasserstrahl eines Gummispritztiers in Sicherheit zu bringen, so ist dies nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen und von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen.

Die Rentenversicherung stellte fest, dass die Subunternehmerin eines Kurierdienstes ihre Tätigkeit als abhängige Beschäftigte ausübe. Sie sei von den Weisungen des Kurierdienstes abhängig. Auch  müsse sie die Kleidung des Logistikunternehmens tragen und das Lieferfahrzeug müsse die Aufschrift des Logistikunternehmens aufweisen.

Verstößt die im SGB II für Unter-25-Jährige vorgesehene Minderung i. H. v. 100 % des maßgebenden Regelbedarfs bei einer ersten Pflichtverletzung gegen das aus Art. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) hergeleitete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum?