Reiserücktrittsversicherung - Wird bei einer Darmspiegelung im Rahmen einer Routineuntersuchung ein Polyp festgestellt, der sich später als Krebsgeschwür erweist, muss derjenige, der eine Reise geplant hat, nicht schon sofort nach Entnahme des Polypen die Reise stornieren. Er muss nicht sofort auf eine Krebserkrankung schließen. Die Stornierung bei Mitteilung der endgültigen Diagnose ist rechtzeitig und unverzüglich.

Reisemängel - Zu kleine Zimmer, mangelhafte Verpflegung und kontaktscheue Gasteltern - bei einer Sprachreise sind dies Mängel, die zu einer Reisepreisminderung bzw. einem Schadenersatzanspruch führen können. Reisende müssen jedoch die Mängel sofort dem Veranstalter melden.

Nürnberg (D-AH) - Wen sein Reisegepäck erst Tage nach der Einschiffung auf seinem Luxusliner erreicht, der kann den Preis pro Tag und Person nur um höchstens 30 Prozent mindern. Denn das Fehlen der persönlichen Garderobe auf einem Teil der Kreuzschifffahrt stellt keine besonders erhebliche Beeinträchtigung der Gesamtreise dar.

Nürnberg (D-AH) - Fällt bei einer Pauschalreise ein Flugzeug wegen Vogelschlags aus, hat für diesen Reisemangel in der Regel der Reiseveranstalter aufzukommen. Mitnichten handelt es sich dabei um höhere Gewalt, betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).

Nürnberg (D-AH) - Eine Reiseleiterin muss die Mitglieder ihrer Gruppe nicht permanent im Auge behalten und ihre Anwesenheit ständig überprüfen. Schläft ein Urlauber vor dem Check-In für einen Weiterflug im Transitraum wieder ein, nachdem er zuvor rechtzeitig geweckt worden war, und ist so beim Start der Maschine nicht an Bord, hat er dafür selbst die Verantwortung zu tragen.

Wer in einer Ferienanlage von Diskolärm bis in die Morgenstunden gestört wird, kann den Reisepreis um bis zu 60 % mindern und Schadensersatz verlangen, so die Deutsche Anwaltauskunft.

Nürnberg (D-AH) - Wer vor dem Abflug des Flugzeugs eine Panik-Attacke bekommt und nicht mitfliegen kann, erhält bekanntlich die Stornierungskosten für die gebuchte Reise zurück, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung hat. Dem Versicherer ist in diesem Fall das spezielle Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie vorzulegen - das einfache Attest eines Allgemein-Mediziners reicht nicht aus.

BGH - Der Bundesgerichtshof hat bereits am 30. April 2009 entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen

BGH - Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht.

Ist bei einer achttägigen Ostseekreuzfahrt das Anlaufen des Hafens von Stockholm mit einem 17-stündigen Aufenthalt vorgesehen und wird dieses Versprechen nicht eingehalten, kann der Reisende den Reisepreis um 25 Prozent mindern.