Nach Urteil des LAG Nürnberg, stellt die Formulierung in einer Stellenausschreibung "wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team" keine Altersdiskriminierung dar.

Nach Urteil des Hessischen Landessozialgerichts ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrfrist von 12 Wochen auch dann, wenn mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrages eine höhere Abfindung verbunden ist.

Nach Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts, kann ein Chefarzt fristlos gekündigt werden, wenn sich herausstellt, dass die bei seiner Einstellung abgegebene Erklärung zu fehlenden Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren falsch war.

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein, so das Urteil des BAG.

Will ein Arbeitnehmer Schadensersatz nach dem AGG geltend machen, so muss er für alle Ansprüche die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

Das VG Augsburg hat mit Urteil die Klage einer Katholischen Pfarrkirchenstiftung auf Zustimmung der Regierung von Oberbayern (Gewerbeaufsichtsamt) zur Kündigung der Leiterin eines ihrer Kindergärten abgewiesen.

Die Zahl der Arbeitnehmer, die offiziell von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Anders als etwa in Frankreich, Schweden oder Spanien gibt es in Deutschland kein spezielles Gesetz gegen Mobbing. Trotzdem sind die Opfer auch hierzulande nicht schutzlos.

Führt eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung des Täters, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual nicht ohne Weiteres verwertet werden, so das Urteil des BAG.

Eine positive Schlussformel gehört nicht zum gesetzlich geschuldeten Teil des Arbeitszeugnisses. Ein Arbeitnehmer hat daher keinen einklagbaren Anspruch auf eine solche Formulierung, so das Urteil des LAG Baden-Württemberg.

Ein Geschäftsführer verschaffte ihm nahestehende Personen Vorteile auf Kosten des Arbeitgebers, ohne dass dies durch ein betriebliches Interesse gerechtfertigt gewesen sei. Seine fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, so das Urteil.