Der Mann des Monats? So ähnlich erscheint ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, wonach ein Arbeitgeber eine Rolex-Uhr versprach, wenn bestimmte Vertriebsziele erreicht wurden. Die Uhr ließ allerdings auf sich warten...

Die einen nennen einen Hinweisgeber, der Missstände, die ihm an seinem Arbeitsplatz bekannt werden, öffentlich macht eine Petze, die anderen einen Helden. Auf Neudeutsch heißt das "Whistleblowing"! Klingt harmlos, beschäftigt aber auch bei uns immer öfter die Gerichte.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam.

Bevor ein Arbeitgeber auf Druck von Arbeitskollegen eventuell einen Arbeitnehmer kündigen darf, muss er konkrete Maßnahmen ergreifen, die Drucksituation zu beseitigen. Der Hinweis auf allgemeine Gespräche reiche nicht aus, so das Urteil des Gerichts.

Das Sozialgericht Mainz hat jüngst im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma aus Worms Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen muss.

Wenn ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis ruht, entstehen auch keine realen Urlaubsansprüche. Nach dem endgültigen Ausscheiden eines bis dahin freigestellten Arbeitnehmers muss ihm seine Firma jedenfalls die während der Auszeit angefallenen Erholungstage nicht extra vergüten.

Der BGH hat in seinem Urteil entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer GmbH, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fällt.

Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Ist ein Mitarbeiter vom Arzt krankgeschrieben und wird in einem Fitnessstudio gesichtet, ist das noch lange kein Beweis dafür, dass seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist. Der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.

Das LAG Köln hat die Klage abgewiesen, weil es § 19 TVK als zu unbestimmt angesehen hat, um den Arbeitgeberverband zum Abschluss eines Tarifvertrages mit einem konkreten Inhalt verurteilen zu können. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.