Ein Mitarbeiter der Bahn veröffentlichte auf seinem Facebook-Account ein Foto, welches das Eingangstor des Konzentrationslagers in Auschwitz mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" zeigte. Darunter war in polnischer Sprache zu lesen: "Polen ist bereit für die Flüchtlingsaufnahme". Der Arbeitgeber kündigte fristlos.

Der freie Mitarbeiter einer öffentlichen Rundfunkanstalt gründete seine eigene Arbeitnehmerverleih-GmbH und wurde deren Geschäftsführer. Anschließend verlieh er sich selbst an seinen Auftraggeber, um damit die vorgegebenen Einsatzhöchstzahlen für freie Mitarbeiter zu umgehen. Nun klagt er auf Festanstellung bei der Rundfunkanstalt.

Ein erfahrener Personaler erkennt schnell, ob eine Bewerbung ernst gemeint ist oder nicht. Insbesondere ein fehlendes Anschreiben vermittelt den Eindruck, dass es dem Bewerber an Interesse mangelt. Eine Absage ist dann die konsequente Folge, kann aber zu Problemen führen, wenn sich der Arbeitssuchende deswegen diskriminiert fühlt.

Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz wird bei Arbeitgebern nicht gerne gesehen. So auch im vorliegenden Fall, bei dem der Arbeitgeber auf die erhebliche private Internetnutzung eines Mitarbeiters hingewiesen wurde und daraufhin den Browserverlauf am Arbeitsrechner auswertete. Es folgte die fristlose Kündigung des Mitarbeiters.

Die närrische Jahreszeit steht kurz vor ihrem Höhepunkt. Aber unabhängig davon, ob man Karneval, Fasching oder Fastnacht feiert, muss man Recht und Gesetz achten: Wer auf einer betrieblichen Feier Kollegen verletzt, riskiert auch in den närrischen Tagen eine fristlose Kündigung.

Eine Arbeitnehmerin erhält einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Des Weiteren erhält sie Sonderzahlungen, die bei Verteilung auf 12 Monate über den Mindestlohn von 8,50 Euro liegt. Überstunden und Zuschläge werden jedoch auf den vereinbarten Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro berechnet.

Der Mitarbeiter eines Krankenhauses brachte an seinen Arbeitsplatz Schmuck und Uhren im Wert von rund 20.000 Euro mit, um diese später bei der Bank ins Schließfach einzulegen. Die Wertsachen wurden ihm gestohlen. Die Schuld sieht der Mitarbeiter beim Arbeitgeber.

Viele Jahre lang bezahlte der Arbeitgeber die Raucherpausen seiner Mitarbeiter. Doch damit sollte nun Schluss sein. Um eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu gewährleisten verlangte der Arbeitgeber, dass beim Entfernen vom Arbeitsplatz zum Rauchen "ausgestempelt" wird.

Ein Rechtsanwalt kündigte seiner Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten das Arbeitsverhältnis und ließ das Kündigungsschreiben durch einen Boten in den Briefkasten der Mitarbeiterin einwerfen. Hierbei handelte es sich jedoch um einen Sonntag. Strittig ist, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

Wenn der Chef private Einträge von Arbeitnehmern in Outlook oder Lotus Notes Terminkalendern heimlich kontrolliert, ist das in der Regel unzulässig. In bestimmten Ausnahmen kann der Arbeitgeber solche Kalendereinträge allerdings zur Begründung einer Kündigung nutzen und ein Gericht kann sie als Beweismittel verwerten.