Beschluss - Ein Betriebsverbot für Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen schließt auch den Hochdruckreiniger auf dem Vorwaschplatz mit ein. Ein Hochdruckreiniger ist Teil einer Autowaschanlage.

Beschluss: Wer einem Mitschüler mit der Faust ins Gesicht schlägt, muss damit rechnen, dass er aufgrund seines Verhaltens auf eine andere Schule überwiesen wird.

Beschluss: Wer mit einer Schrotflinte Warnschüsse wegen einer zu lauten Party abgibt, handelt mit der Waffe missbräuchlich und muss mit dem Widerruf seiner Waffenbesitzkarte rechnen.

Urteil: Nach verbindlicher Prüfungsanmeldung muss das damit begründete Prüfungsrechtsverhältnis bis zu seinem in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Abschluss durchgeführt werden, ohne dass der Studierende sich dieser Pflicht durch eine Exmatrikulation entziehen kann.

GEZ-Gebühren: Gemeinnützige Träger von Behinderteneinrichtungen sind nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios verpflichtet. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Beamtenrecht - Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat ein Beamter keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.

Das VG Oldenburg hat die Klage eines Kaffeefahrtenveranstalters abgewiesen, der die Erteilung einer Reisegewerbekarte erstreiten wollte. Der Kläger habe sich durch sein Verhalten in der Vergangenheit wegen Durchführung unrechtmäßiger Kaffeefahrten als gewerberechtlich unzuverlässig erwiesen.

Ein junger Mann hatte kein Bock auf ein Date mit seiner Freundin und teilte ihr per SMS mit, er sei gerade überfallen worden. Die Freundin alarmierte die Polizei. Die Kosten des Polizeieinsatzes muss der Simulant nicht tragen, weil er die Maßnahme nicht selbst vorsätzlich gewollt und unmittelbar provoziert hat.

GEZ - Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen PC, so ist dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit.

Keine Deutschkenntnisse können einen Ehegattennachzug verhindern. Die Regelung nach dem Aufenthaltsgesetz verstößt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht.