Ein Vermieter kündigte das Mietverhältnis, weil Mieter und Mieterin die Wohnung zum Dreh von pornografischen Videoclips nutzte. Die Wohnung werde nicht nur zu Wohnzwecken genutzt, so der Vermieter. Es gab Filmszenen auf dem Balkon sowie im Treppenhaus, wo die Mieterin auf die Fliesen urinierte.

Eine Familie mit kleinen Kindern ist aus einer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter verlangt Schadensersatz, denn nach Auszug habe er Lackabsplitterungen an den Küchenfronten festgestellt, die zu einer Verschlechterung der Küche führten. Haftet die Familie für den Schaden?

"In meiner Mietwohnung kann ich tun und machen was ich will..." - Nicht alles, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Liegen Indizien vor, die den Rückschluss auf ein Handeltreiben mit Rauschgift aus der Wohnung heraus zulassen, kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bedeuten.

Bei unangekündigter Schlüsselübersendung erhält der Vermieter mit Schlüsselzugang Besitz an der Mietsache. Die Mietsache ist aber erst dann zurückgegeben gem. § 546 Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter hiervon Kenntnis hat. Ein Kennenmüssen reicht nicht aus.

Im vorliegenden Fall parkte der Mieter in den seitlichen Nischen einer Feuerwehreinfahrt seine Fahrzeuge. Der Vermieter duldete eine gewisse Zeit diese Praxis, untersagte dann das Parken. Der Mieter stellte jedoch weiterhin seine Fahrzeuge ab. Der Vermieter klagt auf Unterlassung.

Wird durch den Mieter auf eigene Kosten eine Einbauküche in die Mietwohnung eingebaut, ohne dass der Vermieter die Kosten erstattet, muss die Einrichtung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt bleiben.

Mieter und Vermieter streiten über die Berechtigung der Vornahme einer Mietminderung durch die Mieterin wegen Baustellenlärms einer benachbarten Großbaustelle. Das Gericht hat eine Minderung für die Abriss und Grundarbeiten von 30% pro Monat und für die Hochbauarbeiten von 25% als angemessen erachtet.

Im vorliegenden Fall lief der Allgemeinstrom des kompletten Anwesens über den Stromzähler der Mieterin. Zunächst wurde der Mieterin die Erfassung gar nicht mitgeteilt und ihr somit die Bezahlung des Allgemeinstroms auferlegt. Mit ihrer Klage verlangt die Mieterin die Trennung der Stromkreisläufe.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen sind, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.

Mieter haben auch dann keinen Anspruch auf Reinigung der Fenster durch den Vermieter, wenn es sich hierbei um starre Fensterelemente handelt und der Mieter die Fenster nicht persönlich reinigen kann.