Das AG München hat entschieden, dass einer Familie mit zwei kleinen Kindern keine Räumungsfrist gewährt werden muss, wenn diese ohne einen Mietvertrag zu haben und ohne Wissen der Vermieterin, das Türschloss ausgewechselt und die Wohnung unrechtmäßig besetzt hat.

Mietminderung: Sorgt ein defektes Küchenabflussrohr für regelmäßig unangenehme Gerüche in der ganzen Wohnung, kann der Mieter die Miete um zehn Prozent mindern. Dies hat das Landgericht Berlin durch Urteil entschieden.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil entschieden, dass kalte Zugluft in der Wohnung eines neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % rechtfertige.

Ständig blieb die Hauseingangstür offen, gestört wurde durch Lärm, im Keller blieb regelmäßig das Licht an, es wurde beleidigt und beschimpft. Einer Frau wurde das Mietverhältnis außerordentlich wegen Störung des Hausfriedens gekündigt.

Der Bundesgerichtshof (Urteil, Az. VIII ZR 189/17) hat sich mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.

Nicht alle Grundstücke sind gleichermaßen gut zugänglich. Viele Anwohner können also nicht bequem mit ihrem Auto bis vor die Haustür fahren, sondern müssen erst noch einige - zig - Meter einen Weg entlanglaufen, bis sie an ihr Ziel kommen. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn die betreffende Person nicht gut zu Fuß ist oder schwere Einkäufe ins Haus bringen möchte.

Im vorliegenden Fall hat ein Mieter seine Freundin geschlagen, die sodann aus der Wohnung flüchtete und beim Nachbarn Schutz suchte. Dieser wurde mit den übelsten Worten beschimpft. Werden Nachbarn derart massiv beleidigt und bedroht, darf der Vermieter ohne Abmahnung fristlos kündigen, so das Amtsgericht München.

Nach Urteil des Amtsgerichts Frankfurt sind Mieter dazu verpflichtet, einen Techniker in die Wohnung zu lassen, der im Auftrag des Vermieters die Rauchmelder kontrollieren soll. Dies gilt zumindest bei rechtzeitiger Vorankündigung und einem Besuch zwischen 8 und 18 Uhr.

Ein Ehepaar hatte regelmäßig auf seiner Terrasse in einer Dortmunder Reihenhaussiedlung gesessen und geraucht. Dies "stank" den Nachbarn, denn sie waren überzeugte Nichtraucher. Zunächst führten sie noch Gespräche, jedoch wollte keine Seite einlenken. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Nutzt ein Mieter das Badezimmer vertragswidrig, kann er wegen Schimmels den Mietzins nicht mindern. Im vorliegenden Fall hat das Duschen im Stehen eine vertragswidrige Nutzung dargestellt, da die Badewanne nur halbhoch gefliest war und mit jedem Duschen Spritzwasser in die ungefliesten Wandanteile eindrungen ist.