Ein Mieter fütterte mehrmals täglich Tauben aus seinem Fenster. Der Vermieter war dagegen, weil damit jeweils um die 30 Tauben angelockt wurden. Er forderte den Mieter mehrmals auf, das Füttern künftig zu unterlassen. Der Mieter setzte das Füttern der Tauben jedoch fort, so dass der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigte. Zu Recht?

Schimmel und Feuchtigkeitsschäden stellen grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. Mieter haben dann ein Recht zur Mietminderung, wenn sie den Schimmel nicht verursacht haben. Für die Aufklärung der Ursachen von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel ist der Vermieter veranwortlich.

Auf Nachfrage des Vermieters erklärte sich der Mieter bereit, in einem anderen Haus des Vermieters für diesen Schwarzarbeit zu verrichten. Nach der verrichteten Arbeit zahlte der Mieter für zwei Monate die Miete nicht. Der Vermieter kündigte fristlos und erhob Räumungsklage zum Amtsgericht München.

Die Klägerin verlangt als Vermieterin von dem Beklagten als Mieter einer Zwei-Zimmerwohnung in einem Wohnhaus die Beseitigung eines Baumes (Bergahorn), den der Beklagte auf seiner zur gemieteten Wohnung gehörenden Loggia gepflanzt hat.

Das Amtsgericht München hat sich mit der Frage befasst, ob eine unbefugte Gebrauchsüberlassung einer angemieteten Wohnung vorliegt, wenn der Mieter lediglich 3 Monate im Jahr die Wohnung selbst bewohnt und den Rest der Zeit die Wohnung seiner Tochter zur Nutzung überlässt.

Auch das Amtsgericht Neukölln hat sich mit der Verordnung über die sogenannte Mietpreisbremse auseinandergesetzt. Im vorliegenden Fall wandte sich der Mieter an die Vermieterin und beanstandete, dass die zu zahlende Miete im Hinblick auf in Berlin geltende Mietenbegrenzungsverordnung um 221,42 EUR monatlich zu hoch sei.

Die Mieterin kündigte die Wohnung in München und zahlte zwei Monate keine Miete mehr. Die Mieterin ist der Auffassung, sie könne mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen die Mietforderungen aufrechnen. Die Vermieterin erhob Klage und verlangt Zahlung der rückständigen Mieten in Höhe von insgesamt 4675 Euro.

Die Mietwohnung aus dem Inserat scheint ideal, aber in der Küche herrscht gähnende Leere. Es ist nichts vorhanden außer Wasser- und Stromanschluss. Eine neue Küche zu kaufen, ist eine kostspielige Angelegenheit. Haben Mieter einen Anspruch auf eine funktionsfähige Küchenausstattung? Welche Pflichten haben Vermieter?

Soweit ersichtlich, hat das Amtsgericht Lichtenberg erstmals die Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse angewandt. Die Mieter beanstandeten, dass die zu zahlende Miete im Hinblick auf die seit 1. Juni 2015 in Berlin geltende Mietenbegrenzungsverordnung um 32,47 EUR monatlich zu hoch sei.

Stellt eine defekte Telefonleitung einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der angemieteten Wohnung dar oder handelt es sich um eine lediglich unerhebliche Tauglichkeitsbeeinträchtigung, die eine Minderung ausschließt? Darüber hat das Landgericht Essen entschieden.