Arbeitsgericht Köln

Zu oft auf der Toilette! Ist Gehaltskürzung gerechtfertigt?


Ein Rechtsanwalt bekam sein Nettolohn gekürzt, weil sein Arbeitgeber zu dem Ergebnis kam, dass er neben den üblichen Pausenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hat. Das Gericht sah die Kürzung als nicht Gerechtfertigt.

Der Fall:

Durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen hatte der beklagte Rechtsanwalt feststellen lassen, dass sein Angestellter im Zeitraum vom 08.05. bis 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.
Die Anwaltskanzlei rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses
hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbrachte.

Hierfür zog er dem Kläger 682,40 Euro vom Nettogehalt ab. Der Kläger setzte sich hiergegen zur Wehr mit der Begründung, dass er im vorgenannten Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten habe. Zum 30.06.2009 ist der Kläger aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.

Mit Urteil vom 21.01.2010 entschied das Arbeitsgericht Köln insoweit zugunsten des Klägers.
Aktenzeichen: 6 Ca 3846/09

Quelle: Rechtsindex.de | PM des Arbeitsgericht Köln

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