Arbeitsgericht Berlin
Keine Kündigung wegen Teilnahme an Warnstreik
Die Gewerkschaft hatte zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich eine Arbeitnehmerin des Gebäudereinigungsunternehmens beteiligte. Das Unternehmen hatte die Streikteilnahme zum Anlass genommen, das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin fristlos zu kündigen. Die Gewerkschaft sah hierin eine unzulässige Beeinträchtigung des Streikrechts. Dem ist das Arbeitsgericht gefolgt.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
PM des Arbeitsgerichts Berlin Az.: 1 Ga 18360/09
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