Arbeitskündigung - Das Arbeitsgericht Berlin untersagt Kündigungen streikender Arbeitnehmer. Auf Antrag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt das das Gericht einem Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks untersagt, Arbeitnehmern wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen zu kündigen.

Die Gewerkschaft hatte zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich eine Arbeitnehmerin des Gebäudereinigungsunternehmens beteiligte. Das Unternehmen hatte die Streikteilnahme zum Anlass genommen, das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin fristlos zu kündigen. Die Gewerkschaft sah hierin eine unzulässige Beeinträchtigung des Streikrechts. Dem ist das Arbeitsgericht gefolgt.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

PM des Arbeitsgerichts Berlin Az.: 1 Ga 18360/09
Ähnliche Urteile:

Ein Rechtsanwalt bekam sein Nettolohn gekürzt, weil sein Arbeitgeber zu dem Ergebnis kam, dass er neben den üblichen Pausenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hat. Das AG Köln sah die Kürzung als nicht gerechtfertigt. Urteil lesen

Die außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin ist gerechtfertigt, weil sie sechs Maultaschen aus dem Altenheim mitgenommen hat. Die Frau hat trotz dem ihr bekannten Verbot der Mitnahme von Essen, die Maultaschen eingesteckt. Urteil lesen

Mannheim/Berlin (DAV) Nimmt der Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich, so rechtfertigt dies keine Kündigung. Urteil lesen

Wer sich als Angestellter im Außendienst bei den tagtäglichen Dienstfahrten ein heimliches Päuschen gönnt und dieses als Kundeneinsatz verbucht, kann deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de