Das Land Rheinland-Pfalz hält den Begriff wegen seiner gesundheitsbezogenen Aussage nach der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) für unzulässig. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Winzergenossenschaft auf Feststellung, dass sie den Begriff verwenden dürfe, ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Nach der Health-Claims-Verordnung dürften alkoholische Getränke wie Wein keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Der Begriff "bekömmlich" bringe im Zusammenhang mit Wein jedoch zum Ausdruck, dass er den Körper und seine Funktionen nicht belaste oder beeinträchtige. Darin liege eine gesundheitsbezogene Aussage, die über das allgemeine Wohlbefinden hinaus gehe.
Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Gericht:
Urteil vom 19. August 2009, Aktenzeichen: 8 A 10579/09.OVG
PM Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung).
BVerwG, Beschluss vom 23. 9. 2010 - 3 C 36. 09; OVG Rheinland-Pfalz
Gesundheitsbezogene Angaben für Alkohol-Werbung unzulässig
Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-544/10
Ähnliche Urteile:
Die Bezeichnung Praebiotik® + Probiotik® auf Babynahrung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder Inhaltsangabe angesehen, sondern spielt im Sinne eines sprechenden Kennzeichens auf die Eigenschaften "probiotisch" und "präbiotisch" an. Urteil lesen
Nach Urteil des OLG Koblenz (Az. 9 U 405/1) darf ein Kindersafthersteller nicht mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" werben, da es sich hierbei um eine Gesundheitswerbung für ein Kinderprodukt handelt. Urteil lesen
Der BGH ist dabei davon ausgegangen, dass der Werbeslogan nicht irreführend ist und auch keine nährwertbezogene Angabe, wohl aber eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Zur Anwendbarkeit der Vorschrift hat der BGH die Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vorgelegt. Urteil lesen
Nach Urteil des OLG Hamm, darf ein Vodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10% Vol. nicht unter der Bezeichnung "Energy und Vodka" vertrieben werden. Der Begriff "Energy" stelle eine nährwertbezogene Angabe dar. Urteil lesen