Deutscher Anwaltverein e.V
Sind Deutschkurse für Ausländer steuerlich absetzbar?
Klägerin war eine Thailänderin, die seit ihrer Eheschließung im Jahr 2001 in Deutschland lebt. Im selben Jahr nahm sie an Deutschkursen der Volkshochschule teil, um sich für einen Ausbildungsplatz zu qualifizieren. Die Kursgebühren machte sie anschließend in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend, was das Finanzamt allerdings nicht berücksichtigte. Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof in zweiter Instanz urteilte.
In der Begründung weist das Gericht darauf hin, dass die Klägerin aus der Kursteilnahme einen erheblichen privaten Nutzen zog. Die Sprachkenntnisse ermöglichten ihr eine soziale Integration und eine erfolgreiche Kommunikation im privaten Umfeld. Da die Deutschkurse zudem in erster Linie der Allgemeinbildung der Klägerin dienten und keine Berufsausbildung darstellten, gehören die Kursgebühren zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung.
Über die Rechte und Pflichten im Steuerrecht informiert eine Anwältin oder ein Anwalt. Diese benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 €/Min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de
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