Ab den 1. Juli 2018 gelten stärkere Verbraucherrechte für Pauschalreisende. Die neuen Vorschriften werden nicht mehr nur herkömmliche Pauschalreisen abdecken, sondern auch die 120 Millionen Verbraucher schützen, die andere Arten kombinierter Reisearrangements buchen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat (Urteil, Az. 30 C 3256/17 (71)) entschieden, dass eine Kundin auch dann Geld von einem Reisepreisversicherer bekommen kann, wenn ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters storniert wird und sie den Reisepreis mit einem Gutschein bezahlt.

Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU. Ein Wechsel der Flugmaschinen, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, sind ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil (Az. 32 C 1966/17) entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen.

Für eine Reisende wurde eine Karibikreise zum Albtraum. Der Schrank hatte weder Kleiderstange noch Türen, die Gardine hing an zwei Ösen, die Toilette war nicht gereinigt und funktionierte nicht, tote Fliegen und Käfer lagen herum und so ging es gerade weiter... Die Reisende verlangt eine Reisepreisminderung.

Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das OLG München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH entschieden, die das Reiseportal weg.de betreibt.

Ein Fluggast war sehr darüber verärgert, dass er seine 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g "Flens­bur­ger Förde­topf" nicht im Hand­ge­päck mit­ge­führen durfte. Weil ihm die Sache keine Ruhe ließ, zog er vor das Verwaltungsgericht sowie Oberverwaltungsgericht.

Ein älteres Ehepaar hatte eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff gebucht und forderte eine Reisepreisminderung, weil einige Schiffsbereiche als Drehort für die Fernsehserie "Das Traumschiff" genutzt wurden. Das Amtsgericht Bonn sprach dem Ehepaar 20% Minderung zu. Das Landgericht Bonn hat nun anders entschieden.

Die Kläger buchten eine 14-tägige Pauschalreise in die Türkei. Neben etlichen weiteren Mängeln monierten die Kläger, dass die Speisen im Bereich des Buffets nur äußerst langsam nachgefüllt wurden. Das beruhte darauf, dass russische Staatsangehörige das Büffet regelrecht geplündert hätten.

Der Kläger befand sich in Chile auf dem Weg zum Flughafen. Dabei wurde er überfallen und Reisepass sowie Flugtickets abgenommen. Er konnte seinen Flug nicht antreten, musste neue Flugtickets kaufen und einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Muss die Reiseversicherung für den Schaden in Höhe von 1.800 Euro aufkommen?