ARAG AG

Bitte-nicht-stören-Schild an der Hotelzimmertür


Notfall - Mit dem Bitte-nicht-stören-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende eher vorsichtig umgehen, denn weder der Reiseveranstalter noch Hotelangestellte können gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten um ein Hotelzimmer zu öffnen.

Das allerdings kann bei Gesundheitsproblemen schwerwiegende Folgen haben, warnen ARAG Experten und weisen auf einen Fall hin, der jetzt vom Landgericht Frankfurt verhandelt wurde.

Es ging um eine alleinreisende Frau, die einen Urlaub in Ägypten verbrachte. Sie erlitt durch Nierenversagen eine Harnvergiftung und wurde ohnmächtig, während das Bitte-nicht-stören-Schild an der Tür hing. Ihr Mann zu Hause wurde unruhig, weil sich seine Ehefrau anders als gewohnt nicht telefonisch meldete. Mehrfach bat er Angestellte des Hotels am Telefon, im Zimmer nachzuschauen. Der Frau wurden jedoch nur Zettel mit der Rückrufbitte unter der Tür ins Zimmer geschoben. Erst nach zwei Tagen öffnete das Hotelpersonal den Raum und fand die Frau, die anschließend fünf Tage lang im Koma in einem Krankenhaus lag.

Nach Ansicht des Gerichts hatten Reiseveranstalter und Hotelier alles richtig gemacht. Die Fürsorgepflichten gegenüber dem Gast gingen nicht so weit, ein mit dem Hinweis "Bitte nicht stören" versehenes Zimmer zu öffnen - auch wenn der Ehepartner des Gastes dies verlangt. Denn mit dem Öffnen wäre ein massiver Eingriff in die Privatsphäre des Hotelgastes verbunden. Dass die Frau nicht mehr telefonisch erreichbar war, sei kein Anhaltspunkt für einen Notfall gewesen. Der Reiseveranstalter hatte argumentiert, dass sich Touristen öfter mit Urlaubsbekanntschaften zurückzögen und nicht gestört werden wollten. Anrufe von den besorgten Partnern solcher Alleinreisender seien in Hotels an der Tagesordnung.

Rechtsgrundlagen:

BGB § 651d Abs. 1;
BGB § 651f;
BGB § 823

Gericht:
LG Frankfurt/Main, Az.: 2-19 O 153/08

Quelle: ARAG AG

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